Heribert Prantl & Franziska Augstein vs. Wahrheit und Verfassunggericht und, naja, Anstand.
28. Juli 2012 von moritatensaenger
Die Prantl-Story kennen Sie ja sicherlich mittlerweile, wiewohl der Medienwald in dieser Sache nur milde rauschte. Der der “sehr renommierte Schreiber”…
Markus Ehrenberg im Tagesspiegel zu Beginn:
Markus Ehrenberg im Tagesspiegel jetzt (Samstag, 28.07./13:44 Uhr):
(Hervorhebung Moritatensaenger)
..hatte eine Hymne [1] auf Andreas Voßkuhle, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, verfasst, in welcher bei vielen der Eindruck entstand, er, Prantl, sei schon einmal Gast bei einem sehr persönlichen Essen in den privaten Räumen des Paares Voßkuhle gewesen…
„Zu den größten Geheimnissen der Republik gehört das Beratungsgeheimnis in Karlsruhe(…)Das Geheimnis lüftet sich in seiner Küche, bei ihm zu Hause. Die Küche ist sein Lieblingsort - der Ort, an dem das Fleisch geklopft, der Fisch entgrätet, das Gemüse gegart und das Essen abgeschmeckt wird. Man muss ihn am Küchentisch erleben. Man muss erleben, wie er ein großes Essen vorbereitet. Bei Voßkuhles setzt man sich nicht an die gedeckte Tafel und wartet, was aufgetragen wird. Eine Einladung bei dem kinderlosen Juristenpaar(…)beginnt in der Küche: Der eine Gast putzt die Pilze, der andere die Bohnen, der dritte wäscht den Salat(…)Jeder hat seinen Part, jeder hat was zu schnippeln, zu sieden und zu kochen, jeder etwas zu reden(..)Voßkuhle selbst rührt das Dressing. Man ahnt, wie er als oberster Richter agiert.” [2]
War er aber nicht, wie Judith Blohm, Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes pikiert betont…
„Ich kann Ihnen versichern, dass Herr Prantl weder für diesen Artikel noch zu einem anderen Zeitpunkt von Herrn Voßkuhle zu einem privaten Essen eingeladen wurde, geschweige denn aus persönlicher Anschauung mit den Kochgewohnheiten des Präsidenten vertraut sein kann. [...] Herr Voßkuhle ist das letzte Mal im Herbst 2010 in dem Dienstzimmer im Bundesverfassungsgericht mit Herrn Prantl zusammengetroffen und zwar anlässlich eines Interviews für die ,Süddeutsche Zeitung’, das jedoch gänzlich andere Themen zum Gegenstand hatte.” [2]
Für seine Ausführungen mit dem profilneurotischem Gschmäckle hat sich der “sehr renommierte” Heribert Prantl interessanterweise auch noch der “ausgezeichneten und angesehenen” (Süddeutsche über Süddeutsche) Seite Drei der Printausgabe bedient. Wie ernst sich das Blatt nimmt, und wie seine Autoren, lässt sich aus der weiteren Selbstbeschreibung zur Seite Drei erfahren…
“Guter Journalismus reduziert das aktuelle Weltgeschehen nicht auf Ereignisse und Fakten. Gute Journalisten sind selbst am Ort des Geschehens und zeigen Akteure, Schauplätze und Hintergründe. [...] Das Reportagekonzept der Seite Drei ist ein wesentlicher Grund für das internationale Ansehen der Süddeutschen Zeitung. [...] Die Autoren und Autorinnen wurden mit nationalen und internationalen Journalistenpreisen ausgezeichnet. Zum Beispiel mit dem Egon-Erwin-Kisch-Preis oder mit dem Theodor-Wolff-Preis.” (Hervorhebung Moritatensaenger [3])
Erinnern Sie sich noch an den Spiegel-Reporter René Pfister, dem just der o.g. Egon-Erwin-Kisch-Preis für die beste Reportage wieder aberkannt wurde, weil er in seiner prämierten Arbeit eine Szene in Seehofers Modellbahn-Keller beschrieb, die er selbst nicht erlebt haben konnte. Er war dort nie…
“Er persönlich sei ja gar nicht in Seehofers Keller gewesen, antwortete Pfister unbeschwert. Er habe das auch im Text nicht behauptet.”
SZ-Leyendecker, eherne Fach- und Moralinstitution dortselbst, schrieb dazu…
“Das Geschriebene war nicht falsch. Falsch war es, dass Pfister den Umstand, dass er nur Zeuge vom Hörensagen war, in der Geschichte nicht erwähnt hatte. Der Hinweis, dass es sich um eine szenische Rekonstruktion handelt, hätte den Anfang nicht verwüstet, sondern lediglich klar gemacht, dass der Autor nicht dabei war.” [4]
Ja ja, die “szenischen Rekonstruktionen”. Da spricht einer aus Kenntnis seines eigenen Blattes. Die ist nämlich ein beliebtes Genre bei der SZ und überall zu finden. Selbst dort, wo sie der Leser nicht vermutet und am allerliebsten in der Nahost-Berichterstattung. Aber verabschieden wir uns jetzt von Heribert Prantl und geben ihm angsichts seiner anbiedernden Hymne zu Prof. Dr. Andreas Voßkuhle nur noch den Tipp mit auf den Weg, dass er vielleicht demnächst den Träger des Arsches, in den er zu kriechen sich bemüht, um Auskunft bittet, ob dem das überhaupt genehm ist. Denn zum Freund hat er sich den offensichtlich aufrechten Voßkuhle mit seinem eilfertigen “Dienst” sicher nicht gemacht.
Aber gut. Prantl ist, das werden Sie der Headline entnommen haben, nicht der einzige und schlimmste bei der Süddeutschen, der sich mit der Kombination Wahrheit und Verfassungsgericht schwer tut. Seine Partnerin Franziska Augstein setzt nämlich noch viel erstaunlichere Zoten zu Bundesverfassungsrichtern in die Welt.
Im November 2011 kritisierte ich in diesem Blog [5], dass Frau Augstein in ihrer SZ-Bücherecke “Augsteins-Auslese” im Rahmen einer Buchvorstellung dem ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes unterstellte, er habe…
“noch die letzten Tage, bevor die Alliierten die Macht übernommen haben, in Deutschland, genutzt um ein Todesurteil vollstrecken zu lassen”.
… Sprich, er sei nicht nur einer jener “furchtbaren Juristen” [6] gewesen, die im Nationalsozialismus willig Unrecht gesprochen hatten, nur um dann nahezu übergangslos in der jungen Bundesrepublik erneut als Richter in Amt und Würden und wieder Herren über das Recht zu sein. Nein, Höpker-Aschoff - so hieß er nämlich, jener erste Bundesverfassungsgerichtspräsident - hätte sogar noch kurz vor der Machtübernahme der Alliierten dafür gesorgt, dass ein Todesurteil vollstreckt worden wäre. Der Mensch Hermann Höpker-Aschoff demzufolge nicht nur ein Mitläufer, sondern ein beflissener, verbohrter Täter. Nicht nur behauptet Augstein das, sondern sie erweckt auch noch den Anschein, der Autor des Buches “Ich gehe bis nach Karlsruhe - Eine Geschichte des Bundesverfassungsgerichts”, Rolf Lamprecht [7], habe das in seinem jüngsten Werk so niedergeschrieben.
Nichts davon entsprach im letzten November der wahrheit, noch ist es heute auch nur annähernd korrekt. Weder war Hermann Höpker-Aschoff ein Nazi, noch war er Richter im Nationalsozialismus, noch sorgte er für die Vollstreckung eines Todesurteils, noch hat Rolf Lamprecht irgendein Wort davon in seinem Buch geschrieben. Im Gegenteil. Es ist unerklärlich, was die “Journalistin” aus Lamprechts sorgfältig recherchiertem Buch herauszulesen behauptet, beschreibt dessen Kapitel über Höpker-Aschoff doch sogar einen absolut ehrenwerten, integren Menschen. Und einen Richter, der - mit - Verfassungsgeschichte geschrieben hat, als 1952 unter seiner Leitung die nationalsozialistische SRP [8] verboten wurde…
“[Parteien wie die SRP] haben ohne Ausnahme nur ein Ziel: ‘Die anderen Parteien aus dem politischen Leben auszuschalten’. Mithin bekämpfen sie nicht ‘eine jeweils andere Partei, sondern das für die freiheitliche Demokratie wesentliche Mehrparteienprinzip”. Sätze wie diese sind Höpker-Aschoffs Vermächtnis. Er starb am 15. Januar 1954 in Karlsruhe. Am 19. Januar ehrte ihn der Deutsche Bundestag mit einem Festakt.”
Mit diesen respektvollen Worten beendet Lamprecht sein Kapitel über den ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Was für ein Unterschied zum Geschwätz der SZ-Autorin.
Aber unsere Geschichte ist damit noch nicht zu Ende. Eigentlich beginnt sie hier sogar erst. Am 7. November, nach fünf Tagen, in denen die Redaktion selbst oder über unseren Blogbeitrag ihre Behauptung hätte überprüfen können, sandte der Moritatensaenger ein Email an Frau Augstein und die Kulturredaktion, unter deren Label die Sendung lief:
Text:
“Sehr geehrte Frau Dr. Augstein,
in ihrem Videobeitrag ‘Augsteins Auslese’, eingestellt auf sueddeutsche.de am 02.11.2011, 12:10 Uhr, behaupten Sie, ich zitiere:
‘Rolf Lamprecht hat in seiner Geschichte zunächst in den Vordergrund gestellt die Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und anhand dessen wie die unterschiedliche Typen waren im Lauf der Jahrzehnte hat er gezeigt wie die Bundesdeutsche Demokratie sich entwickelte. Ein Beispiel: Der erste Bundesverfassungsgerichtspräsident war ein Mann, der hat noch die letzten Tage, bevor die Alliierten die Macht übernommen haben, in Deutschland, genutzt um ein Todesurteil vollstrecken zu lassen.’
Nun findet sich weder im Buch Lamprechts, welches Sie in besagter ‘Augsteins Auslese’ besprochen haben, diese ungeheuerliche Behauptung über Herrn Dr. jur. Hermann Höpker-Aschoff, noch fand ich nach eingehender Recherche auch außerhalb des Werkes von Rolf Lamprecht Hinweise, die Ihre Behauptung zu belegen in der Lage wären. Aber man weiß ja nie, vielleicht hab ich etwas überlesen. Ich bitte Sie aus diesem Grund um eine kurze Erklärung, worauf Ihre Anschuldigung gegenüber dem ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes fußt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Zangerl alias Moritatensaenger
für suedwatch.de”
Reaktion: keine. Weder ließ man sich bei der SZ dazu herab, dem Schreiber zu antworten (dem ungeliebten “suedwatch.de” zu antworten, dazu hätte es dann doch einer gewissen Größe bedurft), noch, und das ist viel entscheidender, entschloß man sich das Video vom Netz zu nehmen. Jetzt eine unwahre Behauptung wieder besseren Wissens, sprich eine Verleumdung, lief das Filmchen munter weiter. Am 8. November wandte sich der Moritatensaenger deshalb an das Bundesverfassungsgericht und bat um Klärung. Und von dort antwortete man:
“Sehr geehrter Herr Zangerl,
in der Tat enthält der von Ihnen benannte Videobeitrag auf der Homepage der Süddeutschen einen gravierenden Fehler: Nicht der erste Präsident des Bundesverfassungsgrichts, Hermann Höpker-Aschoff, sondern sein dritter Präsident, Gebhard Müller, der in der Zeit von 1959 bis 1971 amtierte, hatte als Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern die Begnadigung des 28-jährigen Mörders Richard Schuh abgelehnt, gegen den die Todesstrafe verhängt worden war. Dies ereignete sich auch - entgegen der Darstellung Augsteins - nicht kurz vor der Machtübernahme der Alliierten, sondern erst 1949, nur wenige Monate, bevor das Grundgesetz in Kraft trat, das in Art. 102 GG die Abschaffung der Todesstrafe bestimmt. [...]
Vor diesem Hintergrund kann von einem unschönen Fleck in seiner [Höpker-Aschoffs; Anm.Moritatensaenger] Vita während der NS-Zeit nicht die Rede sein.
Rolf Lamprecht hat diese Umstände in seinem Buch ‘Ich gehe bis nach Karlsruhe’ zutreffend dargestellt.
Ich danke Ihnen für den Hinweis und werde auch meinerseits versuchen, die Süddeutsche zu einer Richtigstellung oder Streichung des Beitrags von ihrer Homepage zu bewegen.”
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass jener Presseverantwortliche des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber der SZ so schnell reagierte wie gegenüber mir. Trotzdem blieb der Film online. Man erachtete es wohl schlicht nicht für notwendig, die ungeheuerliche Behauptung unverzüglich zu entfernen. Erst am 16. November, über eine Woche nach meinem Schreiben an die Redaktion, erschien nach Aufruf der URL dieser Hinweis…
Wer allerdings jetzt glaubt, es wäre darauf hin auch eine Berichtigung veröffentlicht worden oder Frau Augstein hätte in einer der anschließenden Folgen von “Augsteins Auslese” den Fehler eingestanden, hat die Rechnung ohne die Moral der Süddeutschen gemacht. Die Zuseher, die damals den Videobeitrag bei der SZ abriefen, sind also noch immer in dem Glauben, Dr. jur. Hermann Höpker-Aschoff sei einer jener furchtbaren Juristen gewesen, die uns der Nationalsozialismus bescherte. Die SZ und voran Franziska Augstein hat nach meinem Wissen, und da lasse ich mich gern eines Besseren belehren, nichts getan, um das zu verhindern. Was ich persönlich nicht nur als Zeichen fehlender journalistischer Professionalität sehe, sondern als den typischen Mangel an Anstand, wie er sich entwickelt, wenn Macht (in diesem Fall die eines weit verbreiteten und viel gelesenen Mediums) auf Charakterschwäche trifft.
Mit tönendem Gruß
Peter Zangerl alias Moritatensaenger
[1] René Martens in http://weblogs.evangelisch.de/weblogs/d/Altpapier
[2] Zitat Tagesspiegel http://www.tagesspiegel.de/medien/dichtung-und-wahrheit-im-journalismus-faz-leitartikel-wirft-fragen-auf/6925962.html
[5] http://www.suedwatch.de/blog/?p=7545
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
3 Reaktionen zu “Heribert Prantl & Franziska Augstein vs. Wahrheit und Verfassunggericht und, naja, Anstand.”
Ein ganz hervorragender Artikel, lieber Moritatensänger!
Es ist nicht mehr nur der übliche journalistische Pfusch, der einem hier in Person von Prantl und Augstein entgegenbrüllt.
Saubere Recherche, die eine Zeitung bloßstellt, die Inbegriff der Wahrheit zu sein für sich beansprucht. Meine Hochachtung!
Herzliche Grüße
Jaspis
Meine Mail an die Tagesschau Redaktion
Wie kann es geschehen, dass eine Profi Redaktion mit etlichen Mitarbeitern
in den Hauptnachrichten am Sonntag den 15. Juli 2012 das Foto des Nazi
Verbrechers László Csatáry einblendet, auf diesem aber Simon
Wiesenthal abgebildet ist. Das daraufhin noch nicht einmal eine Berichtigung und Entschuldigung folgt ist dumm und ohne Anstand.
Am 17.07.2012 um 17:47 schrieb ard-aktuell_zuschauerpost@tagesschau.de:
Sehr geehrte Frau Görgen,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die Aufarbeitung des Nazi-Terrors ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir sehen es als unseren Auftrag, wider das Vergessen für notwendige Informationen zu sorgen. Bis in die Sendung hinein haben die Kollegen daher alles getan, um die Meldung noch in die laufende Ausgabe zu bekommen. In der Meldung über die Aufspürung des mutmaßlichen Naziverbrechers Laszlo Csatary in Ungarn ist dann versehentlich kurz ein Bild des 2005 verstorbenen früheren Leiters des Dokumentationszentrums des Bundes Jüdischer Verfolgter des Naziregimes in Wien, Simon Wiesenthal, gezeigt worden. Die Meldung wurde vom Simon Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem verbreitet, daher ist es zu dieser Verwechselung gekommen. Ich bedauere dies sehr. Wir haben in dieser Sache zwischenzeitlich auch ein gutes Gespräch mit dem Simon Wiesenthal-Zentrum gehabt.
Die Internet-Version dieser Sendung, die unter Tagesschau.de abrufbar ist, wurde redaktionell bearbeitet und gekennzeichnet. Die Meldung wurde entfernt. Ab den Tagesthemen war dann wieder alles korrekt. Das Thema ist uns so wichtig, dass wir auch am Folgetag ausführlich darüber berichtet haben. Unsere Korrespondenten waren am Simon Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem und in Ungarn, um alles Notwendige zu recherchieren.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns selbst am meisten über jede Ungenauigkeit ärgern, die wir nicht im Vorfeld erkannt haben. Unsere Verlässlichkeit beruht darauf, gewissenhaft zu arbeiten. Darüber hinaus gibt es mehrere Kontrollen. Dennoch sind wir nicht fehlerfrei. Das ist zwar ärgerlich, gehört aber zu den täglichen Unwägbarkeiten unserer Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hinrichs
Zweiter Chefredakteur ARD-aktuell
Meine Antwort vom 18.07.2012:
Sehr geehrter Herr Hinrichs,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Gut, Fehler passieren, und das haben Sie ja auch eingeräumt. Dennoch wundere ich mich, dass in Vorbereitung Ihrer Sendung offensichtlich kein erfahrenerer Mitarbeiter zur Stelle war, der das bekannte Bild von Herrn Wiesenthal doch sofort hätte erkennen müssen.
Noch mehr wundere ich mich aber darüber, dass Sie keinerlei öffentliche Richtigstellung angestrebt haben, weder in den Tagesthemen am selben Abend noch - und das wäre doch das Mindeste gewesen - auf Ihrer Online-Seite. Das bedeutet jetzt doch nichts anderes, als dass unzählig viele Ihrer Zuschauer, zumal der jüngeren, die Wiesenthal z. T. gar nicht kennen, dessen Bild jetzt mit dem des mutmaßlichen Verbrechers Csatary verbinden, eine doch wohl ziemlich unerträgliche Vorstellung.
Meinen Sie nicht auch, Sie hätten da über ihren Schatten springen und diese peinliche Verwechslung nicht nur intern mit dem Wiesenthal Center klären, sondern auch öffentlich eingestehen sollen?
Tut mir leid, wenn ich das Krisenmanagement Ihrer Redaktion - so, wie es sich mir darstellt - nur als unsouverän, ja, in gewisser Weise als feige, bezeichnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Görgen
[...] deshalb, weil dieser Artikel, der Moritatensänger hat das ja bereits so wunderbar herausgearbeitet[1], ein derart peinliches Schundstück ist, dass sich nicht nur die Zeitung, die ihn veröffentlicht [...]