“Berlin finanziert Atom-U-Boote”
3. Juni 2012 von moritatensaenger
“Berlin finanziert Atom-U-Boote”
Diese Überschrift ist so herrlich “Bild-Zeitung”, dass man sich wundert (nein, nicht wirklich) wieso man bei der SZ die Nase gegenüber dem Springer-Blatt so hoch trägt. Natürlich steht der Begriff “Atom-U-Boot” für die Form des Antriebs, nicht der Bewaffnung. Und mit Kernreaktoren für den Antrieb sind die Boote zweifellos nicht versehen, die in Kiel vom Stapel laufen. Legte man eine Atomwaffe in ein Ruderboot, wäre das deshalb auch kein Atom-Boot, sondern selbstverständlich weiter ein Ruderboot. Ist aber Nebensache. Richtig köstlich an dem Artikel in der SZ sind wie so oft die Kommentare, in denen so mancher Leser plötzlich das Grundgesetz…
…wieder entdeckt zu haben scheint (das er etwa beim Versammlungsrecht gern außer Kraft setzt). Gelesen jedenfalls scheint es keiner zu haben. Der einzige Bezug zu der Lieferung der U-Boote an Israel fände sich nämlich in Art. 26 GG und dort heißt es:
“(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.”
Nur leider steht da weder, dass es “verboten” ist, U-Boote an Israel zu liefern, noch dass das dann unter ein Verbot fallen würde, wenn diese U-Boote in Israel als Trägersysteme für Atomwaffen dienten. Ja ich weiß, mancher tut sich schwer, sich die Juden nicht mit erhobenen Händen im Ghetto oder an der Rampe vorzustellen. Aber die Welt hat sich in den letzten 70 Jahren geändert, ob’s der gemeine SZ-Leser glaubt oder nicht. Dumm nämlich: die Juden haben dazu gelernt.
Kurz und gut: wer das GG gegen den Verkauf des Waffenträgers U-Boot (wie überhaupt jeder Kriegswaffe) ins Feld führt, der sollte unzweifelhaft belegen können, dass Israel diesmal einen Angriffskrieg führt. “Diesmal” deshalb, weil es sich bisher nur der vielen Angriffskriege erwehren musste, die gegen es geführt wurden. Einschließlich des Terrors deutscher Linker, die sich zusammen mit den Palästinensern an den ersten Nach-Nazi-Versuchen zur Judenvernichtung beteiligten. Übrigens ist das “Bundesgesetz”, das am Ende von Art. 26 Absatz 2 erwähnt wird, das KrWaffKontrG, das Kriegswaffenkontrollgesetz. Und auch dort trifft kein Text auf die hier thematisierte U-Boot-Lieferung zu. Es ist lediglich wieder der Angriffskrieg, der die Genehmigung zur Lieferung von Kriegswaffen ausschließt. Hier in §6, Abs.3 (1) zu finden.
Aber lassen Sie uns nochmal kurz auf die SZ selbst zurück kommen. Zwischenzeitlich heißt es dort in der Headline…
Was uns direkt zum Pressekodex des Deutschen Presserates führt, wo in Ziffer 2 steht:
“Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.” (Hervorhebung Moritatensaenger)
Tja, das scheint der Süddeutschen mit den beiden Headlines “nicht ganz” geglückt zu sein. Aber mit Sorgfalt und Pressekodex kann das Blatt aus München ja schon lange nichts mehr anfangen.
Mit tönendem Gruß
Peter Zangerl alias Moritatensaenger
2 Reaktionen zu ““Berlin finanziert Atom-U-Boote””
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“Wenigstens nicht falsch und im pragmatischen Sinne sogar richtig”
Also, praktisch irgendwie, so ‘n Stück weit, ne.
Nun, wenn das bereits genügt für eine Zeitung, die ihren Lesern “Anspruch” vermitteln will…
;-D
Beste Grüße
Jaspis