Fallbeispiele für QualitätSZjournalismus
10. Februar 2012 von Jaspis
Zwei Urteile zu zwei Vätern, die ihre Kinder entführt haben, waren gestern auf Süddeutsche.de zu finden. Der eine, Fall 1, problemlos auf der Startseite, der andere, Fall 2, nur über Google.
In Fall 1 [1] wurde ein Vater vom Landgericht Lüneburg zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Der streng religiöse Angeklagte hatte die vier Kinder im Alter zwischen vier und acht Jahren am Ostermontag 2011 unter dem Vorwand einer Fahrradtour abgeholt - kurz nachdem er das Sorgerecht für sie verloren hatte. Er flog mit ihnen nach Ägypten und reiste von dort aus weiter in den Sudan. Nach 136 Tagen im Ausland wurden die Mädchen und Jungen in Kairo entdeckt und kehrten wohlbehalten zu ihrer Mutter zurück.
Der arbeitslose Krankenpfleger gilt als christlicher Fundamentalist und sieht sich zur Erziehung seiner Kinder vor Gott verpflichtet.
Genauer [2]
H. wollte die Kinder jedoch auf seine Art erziehen. Gott gebe ihm das Recht dazu, so begründete der 38-jährige Familienvater aus Hermannsburg (Landkreis Celle) die Entführung, die erst im September nach einer 136-tägigen Odyssee endete. (…) Der 38-Jährige betonte im Prozess immer wieder, das Gesetz Gottes sei für ihn höherrangig als die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung. Grundsätzlich könne er sich vorstellen, seine Kinder bei einer passenden Gelegenheit erneut zu verschleppen.
In Fall 2 [3] wurde ein Vater vom Landgericht Mannheim zu zehn Jahren Haft verurteilt
Weil er seine drei Kinder gegen den Willen seiner Ex-Frau in Tunesien festhält, muss ein 34-Jähriger Mann für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Mannheimer Landgericht verurteilte den Tunesier unter anderem wegen Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung seiner Ex-Frau. Nach einer Urlaubsreise mit seiner Familie 2008 hatte sich der Vater geweigert, mit den Kindern nach Deutschland zurückzukehren. Seiner damaligen Frau hatte er die Rückkehr nach Deutschland freigestellt. Der 34-Jährige war im April 2011 in Paris festgenommen worden.
Weil Fall 2 ein wenig arg dürftig dargestellt wurde, es war ja auch nur eine Newsticker-Meldung, ein Blick auf die Darstellung des Falles laut Anklagevorwurf, zu finden in den im Internet zugänglichen Pressemitteilungen des Landgerichts Mannheim [4]
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, durch unrichtige Angaben über seinen tatsächlichen Aufenthaltsort gegenüber dem Jobcenter in Mannheim im Zeitraum von August 2008 bis September 2009 zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von rund EUR 19.300.- erhalten zu haben.
Tatsächlich soll er sich seit Ende August 2008 in seinem Heimatland [Tunesien, Anm. Jaspis] aufgehalten haben. Dort soll es im Zusammenhang mit seinem - zunächst der Nebenklägerin nicht offenbarten - Vorhaben, nicht nach Deutschland zurückzukehren und künftig mit seinen Kindern in seinem Heimatland zu leben, zu mehreren Straftaten zum Nachteil der Nebenklägerin [die Kindesmutter, Anm. Jaspis] gekommen sein. Der Nebenklägerin soll er eine Ausreise nach Deutschland freigestellt haben; diese habe jedoch zunächst nicht ohne ihre Kinder nach Deutschland zurückkehren wollen.
Die Nebenklägerin soll nach einem misslungenen Fluchtversuch im Juni 2009 durch massive körperliche Misshandlungen dazu gebracht worden sein, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem sie dem Angeklagten das alleinige Sorgerecht übertragen haben soll. Im Juli 2009 soll die Nebenklägerin im Heimatland des Angeklagten einen Scheidungs- und Sorgerechtsprozess angestrengt haben. Obwohl ihr eines der Kinder zugesprochen worden sei, soll der Angeklagte die Nebenklägerin eingesperrt und durch Drohungen dazu gebracht haben, dass sie ein weiteres Dokument unterzeichnete, wonach sie auf alle Kinder verzichte. Um die anschließende Ausreise der Nebenklägerin sicherzustellen, soll der Angeklagte diese über 10 Tage eingesperrt und während dieses Zeitraums täglich geschlagen und an zwei Tagen gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt haben.
Nun drängt sich mir die Frage auf, weshalb der im Vergleich zu Fall 2 beinahe unspektakuläre Fall 1 einen ganzen Artikel auf Süddeutsche.de bekommt, während Fall 2 praktisch nicht erwähnt wird.
Liegt es daran, dass das Strafmaß vom eineinhalb Jahren Haft für Süddeutsche.de schlimmer ist als zehn Jahre Haft?
Liegt es daran, dass Freiheitsberaubung, Nötigung, Misshandlung und Vergewaltigung für Süddeutsche.de zu vernachlässigende Delikte sind?
Liegt es daran, dass Süddeutsche.de ihre Leser für braune Schwachköpfe hält, die der Hinweis auf das Kassieren von unberechtigten Sozialleistungen durch einen Tunesier auf dumme Gedanken bringen könnte, so dass sie sie mit derartigen Details lieber gleich ganz verschont?
Oder liegt es womöglich daran, dass der Täter im Fall 1 ein fundamentalistischer Christ ist, während der andere, Mohamed K., möglicherweise (genau weiß man das nicht, dazu müsste man erst -igitt- recherchieren) ein…
- Nein. Nein. So etwas kann man Süddeutsche.de ganz sicher nicht unterstellen. Wahrscheinlich war es nichts weiter als die übliche Riesenschlamperei unseres “QualitätZSblattes”.
Jaspis
[1] http://www.sueddeutsche.de/panorama/mann-entfuehrte-vier-kinder-nach-aegypten-vater-muss-fuer-anderthalb-jahre-ins-gefaengnis-1.1279909
[2] http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/hermannsburg167.html
[3] http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1273423
[4] http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1272060/index.html?ROOT=1160629
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