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“Konfliktfeld Religion”

30. November 2011 von Jaspis

Kennen Sie diese Suchbilder aus dem Rätselteil? Zwei Bilder nebeneinander, nur dass auf dem einen kleine Bestandteile fehlen, die auf dem Original drauf sind. Ein netter kleiner Spaß, umso witziger, wenn durch das Weglassen ein ganz anderes Bild entsteht als das ursprüngliche.

Weder nett noch klein und schon gar nicht witzig ist allerdings das, was bei der “Berichterstattung” von sueddeutsche.de anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts fabriziert wurde. [1]


richter-verbieten-beten



In einer Einzelfallentscheidung [2] bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht das Verbot eines Berliner Gymnasiums, das seit 2007 einem Schüler muslimischen Glaubens das demonstrative Gebet auf dem Schulflur versagt. Das Gericht betonte sowohl positive als auch negative Religionsfreiheit und auch, dass die Mitschüler und Lehrkräfte nicht gänzlich von einer Begegnung mit fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont werden müssten. Positive Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder seine Religion ausüben darf und negative, dass keiner dazu gezwungen werden darf.

Dass es dennoch das konkrete Verbot an dieser konkreten Schule bestätigt hat, liegt in der konkreten Gefährdung des Schulfriedens durch die konkrete Religionsausübung.

Der Schulfrieden kann beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft.

sueddeutsche.de dazu:

Das Gericht berücksichtigte die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen an. Dies habe in der Vergangenheit zu Konflikten geführt, weswegen die Schulleitung einschreiten musste.

An der Schule mit Jungen und Mädchen knapp 30 verschiedener Nationalitäten nutzten acht muslimische Schüler die Pause, um auf dem Schulflur gen Mekka zu beten - vor den Augen ihrer Mitschüler.

Der 18-Jährige Yunus M. war selbst zur Verhandlung nach Leipzig gekommen. “Es ist nur ein fünfminütiges Gebet”, erklärte er. “Wenn ich es verrichte, sieht mich ja keiner. Deswegen glaube ich nicht, dass es zu Konflikten kommt.”

Anwältin Margarete Mühl-Jäckel, die den Berliner Senat vertrat, sagte in der Verhandlung, eine staatliche Schule habe eine Integrationsaufgabe. An der Schule habe es zahlreiche Konfliktherde gegeben, bis hin zu Beleidigungen und Mobbing. Um diese zu befrieden, sei “eine striktere Distanzierung zur Religion” nötig.

Was lässt sich daraus kombinieren? Richtig: Schüler Yunus M. wurde das Opfer der islamophob aufgehetzten Gesellschaft, die alles duldet, nur nicht “den” Islam. - Ist natürlich Quatsch, das könnte sich auch bis zur SZ herumgesprochen haben. Und trotzdem lässt sueddeutsche.de ausgerechnet den eigentlichen Grund für das Urteil weg: Warum es in diesem Fall Konflikte gab und von wem sie ausgingen.

Und wer hier eigentlich von wem beleidigt und gemobbt wurde.


yunus-m



Das Bundesverwaltungsgericht führt aus:

Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht gebunden war, waren an der vom Kläger besuchten Schule zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben. [Hervorhebung: Jaspis]

Der Tagesspiegel war in den Berichten zu den Vorinstanzen im Mai 2010 [3] …

Es hätte Konflikte gegeben, weil Schüler nicht den Verhaltensregeln des Korans gefolgt seien, etwa Kopftuchzwang, Fasten, Abhalten von Gebeten oder dem Verbot von Schweinefleisch. Würde man religiöse kultische Handlungen zulassen, sei der Schulfrieden und der Schutz der Grundrechte der Mitschüler nicht hinreichend zu gewährleisten, hieß es weiter.

Die Prozessvertreter des Senats hatten in der mündlichen Verhandlung betont, das Gebet sei ein „Kollektivritus mit politischem Charakter, der Einfluss auf andere ausüben soll“, es sei demonstrativ und missionarisch. Schüler würden ausgegrenzt oder unter Druck gesetzt.

… und im September 2010 [4] …

So hätten sich Konflikte ergeben, weil eine Reihe von Schülern nicht den Verhaltensregeln gefolgt sei, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergeben würden. So sei es zu Mobbing, Beleidigungen – insbesondere auch mit antisemitischer Stoßrichtung –, Bedrohungen und sexistischen Diskriminierungen gekommen. Schülerinnen, die der alevitischen Glaubensgemeinschaft angehörten und daher kein Kopftuch trugen, seien angepöbelt worden.

… deutlich konkreter. Hier erfährt man, wer wen beleidigt und gemobbt hat.

Warum hat sueddeutsche.de das nur alles weggelassen? Oder anders gefragt: Welches Verständnis von Religionsfreiheit will die SZ-Redaktion eigentlich vermitteln?





Jaspis





[1] http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-am-bundesverwaltungsgericht-richter-verbieten-berliner-muslim-das-beten-in-der-schule-1.1222804
[2] http://www.bverwg.de/enid/24e5d5707b2157060494fdb5e3ac1ade,9bcaf47365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393837093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.htm
[3] http://www.tagesspiegel.de/zeitung/schule-darf-muslim-gebet-verbieten/1846818.html

[4] http://www.tagesspiegel.de/berlin/gebetsraum-urteil-wird-neu-verhandelt/1928406.html

Geschrieben in Es stand -nicht- in der SZ, Halbwahrheiten, Meinungsvorgabe, QualitätZSjournalismus | 0 Kommentare

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Übersetzung von Fabian Künzel