Beschwerde beim Presserat
27. September 2011 von Gast
Elisabeth Lahusen
Öffentlicher Brief- Anzeige
Gemäß Ziffer 1+2 des Pressekodex
Sehr geeehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Mitglieder des Presserates
Ich sehe in der Headline eines Artikels der SZ:
Türkei identifiziert israelische Soldaten auf Facebook ( Hervorhebung von mir)
1. einen Verstoß nach Ziffer 1 des Pressekodex.
- Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Die Südddeutsche Zeitung titelt hier ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes und zeigt so deutlich ihre Meinung zu dem Berichtsobjekt, ohne ihre Leser deutlich darauf aufmerksam zu machen, dass es sich lediglich um eine Behauptung und nicht um bewiesene Fakten handelt. Der unvoreingenommene Leser der SZ muss so zu der Ansicht kommen, dass die Türkei hier tatsächlich die auf der Mavi Marmara beteiligten Soldaten identifiziert habe.
Auch ohne weitere Recherche hätte man die Meldung in dieser Form titeln müssen:
2. einen Verstoß gegen
Ziffer 2 - Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Wenn eine Konfliktpartei behauptet, sie habe Fakten über die andere, sollte man diese Fakten prüfen, bevor man das als Tatsache veröffentlicht. (Das gilt in der Politik wie beim Sport. Keine Journalist darf ein Foul melden, nur weil der eigene Fanclub das behauptet.)
Die Listen waren u. A. hier zu finden:
Ursprünglich zu diesem Zweck veröffentlicht:
http://uprootedpalestinians.blogspot.com/2010/11/named-israeli-war-criminals-in-gaza.html
Diese öffentlich zugänglichen Informationen bedurften eines Rechercheaufwandes von ca. 6 Minuten.
Jedem Journalisten, der in den letzten Jahrzehnten aus dem Nahen Osten berichtet hat , sollten ein Gutteil der Namen geläufig sein. Schon bei Brigadegeneral Avi Benayahu, dem offiziellen IDF Sprecher, hätte man stutzen müssen:
http://en.wikipedia.org/wiki/File:Avi_Benayahu1.jpg
Unabhängig von den politischen Vorlieben erwarte ich von den Machern einer deutschen Zeitung, dass sie Propagandamaterialien als solche kennzeichnen. Es muss klar erkennbar unterschieden werden zwischen Berichterstattung und reinen Solidaritätsbekundungen, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Information. Deshalb möchte ich Sie als Vertreter des Presserates bitten, die Redaktion der Süddeutschen Zeitung gemäß des Pressekodex auf ihre Sorgfaltspflicht in der Berichterstattung hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leserschaft der SZ umfassend und wahrheitsgemäß von den Fakten in Kenntnis gesetzt wird.
Hier ein Beispiel, wie der Bericht im Idealfall hätte ausssehen können:
http://www.n-tv.de/politik/Tuerkei-identifiziert-Soldaten-article4389021.html
mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Lahusen