“s” wie in “Ashkelon” oder in “Süddeutsche”; oder wie in “Volksverhetzung”
2. August 2010 von moritatensaenger
Zitat 1:
Zitat 2:
“§ 130 StGB [Auszug]
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Schriften…, die zum Haß gegen…eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln…oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,…verbreitet, herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt” [2]
Ein kleines “s”, der neunzehnte Buchstabe im lateinischen Alphabet, verbindet drei Wörter: Ashkelon, Süddeutsche und Volksverhetzung. Und nicht nur er verbindet. Leider. Aber: was will der Moritatensaenger mit dieser Konfrontierung ausdrücken? Etwa, dass die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung/ Sueddeutsche.de zu Ashkelon den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
Ganz ehrlich: Wenn sich das juristisch hieb und stichfest verpacken ließe, dann würde der Moritatensaenger jetzt nicht einen Artikel für diesen Blog verfassen, sondern eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Dem ist aber nicht so. Dazu kommt, dass einen das eigene Rechtsempfinden auch täuschen kann. Nicht alles was zum Himmel schreit ist auch strafrechtlich relevant. Und an dieser Stelle kommt dann suedwatch.de ins Spiel: Der Moritatensaenger bloggt was er sieht und denkt und Sie, die Leser, beurteilen und entscheiden für sich, in wie weit sich die alte Fregatte Lady Süddeutsche hier - oder hier und in der Vergan- genheit - zu weit nach rinks/lechts aus dem Fenster gelehnt hat.
Okay. Bevor wir also auf die Meldung in der eSZ eingehen, eine dritte Zitaten- reihe. Diesmal aus der Stellungnahme eines Rechtsanwaltes zu einem Wahlspot der Republikaner (REP), um dessen Ausstrahlung im Fernsehen ein Rechtsstreit entbrannte: Eine Mitarbeiterin des NDR hatte sich aus Gewissensgründen geweigert, das Filmmaterial des Spots rundfunkintern von einem Raum zu Weiterverarbeitung in einen anderen zu tragen und wurde deshalb abgemahnt (stellen Sie sich - angesichts der Israel-Berichterstattung der SZ - nur einen Augenblick vor, Mitarbeiter mit solchem Gewissen gäbe es im Münchner Verlags- gebäude!!!). Wir entnehmen der damaligen Expertise des Rechtsanwaltes Dr. Rutger von der Horst [3] einige Sätze und es wird sich zeigen, ob Sie, der suedwatch.de-Leser, daraus das Gefühl entwickeln, wohin die Reise in der Süddeutschen und darauf aufbauend hier im Artikel geht:
Zitat 3:
“[...] Unter ‘Aufstacheln zum Haß’ ist die gesteigerte Form des Anreizens zu verstehen, die über bloße Ablehnung oder Verachtung hinaus in eindringlicher Form bei anderen eine emotional ebenfalls gesteigerte feindselige Haltung hervorruft, [...] Nicht erforderlich ist, daß durch das Aufstacheln zugleich bestimmte Aktionen gegen die Betroffenen ausgelöst werden sollen … Erzeugt werden müssen, wenn auch subtil, negative Gefühle [...] Als volksverhetzende Handlung kommt in erster Linie eine böswillige Verächtlichmachung … in Frage. Verächtlichmachung ist jede Äußerung, die den betroffenen … als der Achtung der Bürger unwert und unwürdig hinstellt. Dies muß böswillig, d.h. trotz Kenntnis des Unrechts in feindseliger Gesinnung erfolgen. Das ist der Fall, wenn hartnäckig Erkenntnisquellen, die die Behauptungen widerlegen, oder Möglichkeiten zu weniger anstößigen Formulierungen ausgeschlagen werden [...] Der Angriff gegen die Menschenwürde muß geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. [...] Es muß die potentielle Gefahr bestehen, daß einerseits in der bedrohten Gruppe das Gefühl der Rechtssicherheit erschüttert werde, und andererseits in einer gegenüber solchen Anreizen empfänglichen Gruppe der Bevölkerung die Neigung zur Beschimpfung, böswilligen Verächtlich- machung und Gewaltmaßnahmen geweckt wird, m.a.W. ein psychisches Klima geschaffen wird, in dem solche Exzesse gedeihen [...] Es genügt die Verhetzung eines bereits aufnahmebereiten Publikums”
Gut, und jetzt versuchen wir das Gelesene aufzudröseln: Kollegin Jaspis hat schon einen Teil der hier zu kritisierenden Meldung der SZ beleuchtet, indem sie aufzeigte, wie “lediglich Sachschaden” ohne “verletzte” Personen aussieht [4]. Für unsere Überlegungen hier in diesem Beitrag sind aber nun andere Fakten von Interesse:
Etwa der, dass die Süddeutsche fast ausnahmslos erst sicht- und wahrnehmbar von Aggressionen berichtet, wenn sich die Möglichkeit ergibt, diese Israel anzulasten. Im vorliegenden Fall schlug am Freitag Morgen, kurz nach 08:30 Uhr, eine - vermutlich - 122mm Rakete (fälschlicherweise als “Grad” bezeichnet, also “Hagel”, dem Namen des russischen Raketenwerfers, von dem solche Raketen abgefeuert werden. Im Volksmund hat sich der Name “Stalinorgel” dafür eingeprägt. Vergleichbare Raketen werden ebenfalls im Iran gefertigt, die durch die Palästinenser verwendeten stammen also wohl eher von dort als aus Russland) in Ashkelon ein.
Sueddeutsche.de ist das knapp 30 Minuten nach dem Vorfall einen lapidaren, 7-zeiligen Newsticker wert:
Diese Kurzmeldung - wiewohl sachlich falsch, um nicht zu sagen verlogen (mehr dazu siehe unten) - ist über die aktuelle Sucheinrichtung auf Sueddeutsche.de nicht mehr auffindbar, ist gleichsam aus dem elektronischen Gedächtnis verbannt. Einen richtigen Artikel bekommt der Zwischenfall erst zugeordnet, nachdem Israel einen Gegenschlag ausführt. Mit der bekannten manipulativen Headline:
Um zu belegen, dass dies keine Ausnahme darstellt, hier ein Artikel vom 2.April 2010. Headline:
Fakt auch hier: Ein Newsticker zum Raketenangriff durch die Palästinenser einen Tag vorher - so jemals einer erschien - ist nicht mehr aufzufinden; natürlich auch erst recht kein Artikel. Und auch die Headline im April stellt den Schlag der Israelis als Angriff, nicht als Gegenschlag dar. Findet sich ein- und dieselbe Darstellungsweise, wie hier, auffallend häufig, kann man wohl von einer syste- matischen Vorgehensweise sprechen.
Aber noch etwas anderes offenbart uns dieser Artikel vom April 2010, Sie haben es sicher bemerkt. Zur Sicherheit stelle ich nachfolgend und nacheinander zwei Textzeilen aus dem April und dem Juli ein:
April 2010
Juli 2010
Richtig gelesen: es ist natürlich eine Desinformation, dass seit dem Januar 2009 keine Raketen mehr auf Ashkelon abgefeuert worden wären. Die SZ selbst hat ja noch 3 Monate vorher über einen solchen Angriff berichtet. Sind die Redak- teure, Journalisten und Reporter, die mit dem Nahen Osten und speziell dem Konflikt “Palästinenser vs. Israel” bei der Süddeutschen befasst sind, von kollektiven Gedächtnisstörungen geplagt? Wohl kaum. Eher liegt auch hier die Wahrscheinlichkeit nahe, dass diese Desinformation Teil einer systematischen Vorgehensweise ist. Erinnern Sie sich an die oben zitierten Worte des Rechts- anwaltes Dr. Rutger von der Horst:
“Erzeugt werden müssen, wenn auch subtil, negative Gefühle [...] Als volksver- hetzende Handlung kommt in erster Linie eine böswillige Verächtlichmachung … in Frage. [...] Dies muß böswillig, d.h. trotz Kenntnis des Unrechts in feindseliger Gesinnung erfolgen. Das ist der Fall, wenn hartnäckig Erkenntnisquellen, die die Behauptungen widerlegen, oder Möglichkeiten zu weniger anstößigen Formulierungen ausgeschlagen werden”
Selbstverständlich wissen die Verantwortlichen in der SZ, informiert durch regelmäßige Ticker der Nachrichtenagenturen wie auch durch internationale Pressemeldungen und die Berichte ihrer Korrespondenten, dass Ashkelon - wie Israel allgemein - unablässig das Ziel terroristischer, völkerrechtswidriger Raketenangriffe auf seine Zivilbevölkerung ist; dass auch nach dem Ende der Kampfhandlungen 2009 der Terror durch die palästinensischen Araber sofort wieder aufgenommen wurde. Am 18.Januar 2009 endete der Gaza-Krieg und keine zwei Wochen später, am 31. Januar 2009, explodierte die erste Rakete nach dem Krieg in Ashkelon. Keinen Monat später, keine halbes Jahr später und erst Recht keine -wie behauptet - anderthalb Jahre später, sondern 13 Tage danach!
Außerdem am 3.Februar, am 6. Februar, am 8. Februar, am 21.Februar, am 28.Februar, am 2.März und am 24.März 2009. In der Folgezeit konzentrierten sich die Attacken der Palästinenser auf andere erreichbare israelische Regionen, bis am 7.Januar 2010 wieder die Kinder, Frauen und Männer von Ashkelon zum Zielobjekt wurden. Und am 10.Januar, am 12.Februar, am 18.März (Hof Ashkelon Regional Council), am 21.März, am 23.März, am 1.April, am 8.Mai, am 19.Mai, am 25.Mai, am 26.Mai, am 1.Juni, am 3.Juni, am 24.Juni und zuletzt eben am 30.Juli 2010 [9].
Sie haben mitgezählt? 22 (Zweiundzwanzig) völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung Ashkelons, die die SZ übersehen hat, von denen sie scheinbar keine Kenntnis hatte. Unerwähnt die total 160 Raketen in 2009 und die 108 Raketen, die von Januar bis Juli 2010 auf die Juden abgefeuert wurden.
Ganz ehrlich: Das ist kein Blackout von ein paar armseeligen Schreiberlingen und das ist kein Zufall, das ist das Schaffen von Grundlagen, auf deren Basis “trotz Kenntnis des Unrechts” in “feindseeliger Gesinnung” und - siehe obige Headlines auf Sueddeutsche.de - unter Ausschlagung “weniger anstößiger Formulierungen” die Israelis als eine “nationale Gruppe” “verleumdet” und “verächtlich” gemacht werden.
Volksverhetzung? Nach meiner Ansicht: ja. Urteilen Sie selbst.
Mit tönendem Gruß
Ihr Moritatensaenger
[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/nahost-konflikt-israel-bombadiert-gazastreifen-1.982242
[2] http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html
[3] http://www.ojr.de/index.html?/1993/5.htm
[4] http://www.suedwatch.de/blog/?p=3742
[5] http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2010/07/30/09-rakete-israel.html
[7] http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1021498
[8] http://www.sueddeutsche.de/politik/nahostkonflikt-israel-nimmt-gaza-streifen-unter-beschuss-1.24166
[9] http://en.wikipedia.org/wiki/Palestinian_rocket_attacks_on_Israel#2008-2009