“Auch große Geister haben nur ihre fünf Finger breite Erfahrung,…
28. Juli 2010 von moritatensaenger
…gleich daneben hört ihr Nachdenken auf: und es beginnt ihr unendlicher leerer Raum und ihre Dummheit.”
…schreibt Friedrich Nietzsche in seinem Werk “Morgenröte” (5.Buch, Nr.564 [1]). Gleichwohl glaubt der Moritatensaenger, dass er damit nicht zur Gänze Heribert Prantl getroffen hat. Den hält der Blogger nämlich nicht für einen großen Geist.
Über unendlich leeren Raum aber verfügt Prantl, und der beginnt schon jeweils kurz hinter oder vor oder neben dem, über das zu schreiben er sich gerade berufen fühlt. Das war schon oft Thema in suedwatch.de [2]. Erst gestern hat sich KollegIn (kleiner Scherz ;-)) Jaspis wieder mit so einer Prantl’schen Unendlichkeit beschäftigt [3]. Und schon heute liefert er den Beweis, dass unendlich wirklich ohne Ende bedeutet [4]:

Wobei die Überschrifft missverständlich ist: Prantl ist selbstverständlich im Gegenteil der Meinung, dass es zu spät ist, dass man über das arme Ding, das ja nun bereits “lange Strafe verbüßt” habe [5] - und schließlich kein Nazi sei - nun nicht noch einmal eine “hohe Strafe” verhängen solle.
Begründung:
“Es ist eine kühne Anklage. Die Mordanklage gegen Verena Becker ist kühn, weil sie von den in der Anklageschrift aufgeführten Beweismitteln nicht getragen wird. An keiner Stelle wird dargelegt, welcher konkrete Tatbeitrag der Ex-Terroristin angelastet wird. Die Bundesanwaltschaft weicht auf die mental-diffuse Ebene aus, um Mittäterschaft zu begründen: Becker habe den Mord an Generalbundesanwalt Buback als eigene Tat gewollt. Das ist nichts wesentlich Neues. Mit dieser Begründung hätte man Becker (bei ihr ist 1977 die Mordwaffe gefunden worden) schon viel früher anklagen - und eine Verurteilung jedenfalls wegen Beihilfe erreichen können. Mehr ist auch jetzt nicht zu erwarten.Der Mord an Buback ist 33 Jahre her.”
Kühn aber ist nur, was Dr.jur. Heribert Prantl hier vermittelt: es lägen seit den 70er Jahren keine neuen Erkenntnisse zum Fall um die Ermordung der unschuldigen Opfer Siegfried Buback (57), Georg Wurster (43) und Wolfgang Göbel (30) vor. Wäre Prantls Raum nicht so unendlich leer, so erinnerte er sich aber daran, dass sein Kollege, Mitautor und Mit-”Alpha-Journalist” [7] [sic!!!] Hans Leyendecker schon im August 2009 über neue Erkenntnisse im Mordfall Buback geschrieben hat. Und zwar in der Süddeutschen [8]:
“Im Juni 2008 leitete die Behörde dann Ermittlungen gegen Verena Becker ein. Auch in ihrem Fall gab es keine Übereinstimmung mit den sogenannten Mischspuren. Allerdings wurden bei Untersuchungen im Februar und Mai dieses Jahres auf Briefumschlägen alter Bekennerschreiben sogenannte serologische Anhaftungen entdeckt, die von ihr stammen sollen. Die Karlsruher Behörde spricht von ‘neuen Verdachtsmomenten’.”
Und heute bringt der Spiegel nochmals die bekannten Fakten zusammen und präzisiert dazu [9]:
“Oberlandesgericht lässt Mordanklage gegen Verena Becker zu - Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker muss sich wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Das Gericht hat die Anklage jetzt unverändert zugelassen - der Prozess beginnt voraussichtlich im Herbst. [...]
Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen.
Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine ‘maßgebliche Rolle’ bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen [...]
Becker war Ende 1977 zwar wegen anderer terroristischer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Da Mord nicht verjährt, ist eine Anklage weiterhin möglich. [...]
Die Bundesanwaltschaft klagte die Ex-Terroristin am 8. April 2010 dennoch wegen Mordes an. Dies wurde mit neuen Ermittlungsergebnissen begründet. Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm.”
Bekannt ist seit der Anklageerhebung der Bundesanwaltschaft am 8.April 2010 auch, dass diese erklärt, seit März 2010 auf bisher gesperrte Akten des Bundesverfassungsschutzes zum Buback-Attentat zugreifen zu können.
Prantl also möchte Verena Becker gerne unbelästigt sehen. Eine, wie immerhin der Generalbundesanwalt zu belegen können glaubt, mutmaßliche Täterin…
“§ 25 StGB
Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).” [10]
…in einem Dreifachmord! Dazu baut er einen vor Falschbehauptungen und Unterschlagungen von Fakten geradezu strotzenden Kommentar auf. Er tut dies entweder im hoffnungsvollen Glauben an die Beeinflussbarkeit oder Unwissen- heit der Zeitungsleser, also kalkuliert, oder er plappert als Ressortleiter einer vormals renommierten Tageszeitung ungehindert aus einem wahren Fundus von Nichtwissen und schöpft seine unter die Leser geworfenen Ansichten aus Nietzsche’schem unendlich leerem Raum und erschreckender Dummheit. Die Antwort darauf kennt nichtmal der Moritatensaenger, aber er ist überzeugt, dass Kombinationen beider Varianten durchaus möglich sind.
Mit tönendem Gruß
Ihr Moritatensaenger
[1] http://www.textlog.de/20260.html
[2] http://www.suedwatch.de/blog/?cat=4
[3] http://www.suedwatch.de/blog/?p=3680
[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/anklage-gegen-verena-becker-weil-es-nie-zu-spaet-ist-1.981137
[5] 1974 wegen eines Attentates, bei dem der 66jährige Bootsbauer Erwin Belitz von einer Bombe getötet wird, zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilt. 1975 mit der Entführung Peter Lorenz’ aus der Haft freigepresst und in den Jemen ausgeflogen.
Strafmaß: 6 Jahre
Abgesessen: 1 Jahr
1977 wegen des Mordversuches an zwei Polizisten[6] zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt
Strafmaß: Lebenslang
Abgesessen: 12 Jahre
[7] http://www.alpha-journalisten.de/page26/html/aust_stefan.html
[8] http://www.sueddeutsche.de/politik/raf-mordfall-buback-die-zierliche-person-auf-der-suzuki-1.174145
[9] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,708854,00.html


Herrvorragender Beitrag, lieber Moritatensänger!
Man spürt heraus, dass du dich richtig engagiert hast.
Ich hab’s bei Castiollux in den Leseempfehlungen vermerkt.
Beste Grüße
Bernd