“Nicht nur rechtswidrig, sondern dumm”
25. Juli 2010 von jaspis
Am letzten Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Parlamentsabgeordneten der Partei Die Linke, Bodo Ramelow gegen die Sammlung personenbezogener Informationen über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgewiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt frei zugängliche Daten über Ramelow, ohne sich gleichzeitig auch der verdeckten Ermittlung - “Spitzeln” - zu bedienen.
Die Beobachtung des Klägers war verhältnismäßig. Sie erwies sich insbesondere als angemessen. Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt. Das Gewicht dieser Belastung für den Kläger war hier jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat. Demgegenüber spricht für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei DIE LINKE ist.
hieß es in der Pressemitteilung. [1]Über die Frage, ob tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE vorlagen oder nicht, hatte das Bundesverwaltungsgericht hier nicht zu befinden:
Dabei war es aus revisionsrechtlichen Gründen an die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts gebunden, wonach tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE vorlagen.
Derlei juristische Aspekte interessieren Herrn Dr. jur. Heribert Prantl aber eher weniger, dem das Urteil ebensowenig passt wie dem unterlegenen Bodo Ramelow. [2]
Das Bundesverwaltungsgericht hat das grob verkannt; es hat ein krasses Fehlurteil gefällt.

Es ist beinahe ein Markenzeichen der Linkspartei, sich selbst als einzige demokratische Partei darzustellen, das DDR-Unrechtsregime zu verharmlosen und unsere funktionierende Demokratie als Diktatur darzustellen. Bodo Ramelow praktiziert das schon beinahe pathologisch: Den Begriff “Unrechtsstaat” will er auf die DDR nicht anwenden und das mit dem Schießbefehl als zwingende Todesandrohung will er bezweifelt wissen. [3] (Die Anordnung „Grenzdurchbrüche sind auf keinen Fall zuzulassen. Grenzverletzer sind zu stellen oder zu vernichten.” [4] bietet offenbar größeren Interpretationsspielraum als die Formulierung vermuten lässt). Seine eigene Überwachung dagegen nennt er die Ermöglichung des “Schüffelstaates” [5]
Das ist Bodo Ramelow und das ist beispielhaft für Links- wie auch Rechtsextremisten, die gerne die eigene Demokratiefeindlichkeit verharmlosen und dafür umso vehementer auf die anderen verweisen. Nur dass die Aufklärung in Bezug auf Rechtsextremisten weit genug gediehen ist, um diese Masche auch zehn Meter gegen den Wind zu durchschauen, während beim Linksextremismus alles getan wird, um den Blick darauf zu vernebeln. Schändlich genug für eine Partei, die un- und nicht “glücklicherweise” in den Bundestag eingezogen ist und noch schändlicher für ein Blatt, das einmal ein seriöses Nachrichtenmagazin war, das aber von seinem innenpolitischen Chefredakteur zum Organ für Linksextremisten gemacht wird.
Man muss mit dem gleichen Maß messen; das Maß heißt Verfassung, die Maßeinheit “Gefährdung der demokratischen Grundordnung”. Damit und daran gemessen ist die NPD eine durch und durch verfassungsfeindliche Partei. Die Linke ist es nicht. Sie kritisiert zwar den Kapitalismus. Aber der Kapitalismus gehört nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern.
meint Prantl. Die Linke ist keine verfassungswidrige Partei, weil sie zwar den Kapitalismus kritisiert, der aber nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern gehört? Na, dann ist ja alles klar. Wenn nur alles auf der Welt so einfach wäre. Allerdings … die Förderung nationaler Interessen ist als solche auch nicht wirklich verfassungsfeindlich. Das ist zu kurz gedacht? Nur die halbe Wahrheit? Ach. Wirklich.
Nein, der Kapitalismus gehört als solcher in der Tat nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern. - Das Privateigentum aber schon.

Der Kommunistischen Plattform der Partei ‚DIE LINKE.’ geht es nicht nur um die “Überwindung des Kapitalismus”, sondern auch um die Errichtung des Sozialismus”.
[7]
“Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird”, das ist nichts anderes als Zwangsenteignung - aber, nein. Oskar Lafontaine hat das ja immer wieder gerade gerückt: Nicht Zwangsenteignung, Rück-Enteignung sei das ja. Alles eben eine Frage des korrekten Neusprech.
Außerdem, so Prantl, sind das ja auch nur ein paar zu vernachlässigende Flausen in den Köpfen ein paar kleiner Lichter der Linkspartei.
Die Linke: Es gibt zwar da und dort seltsame Grüppchen von Trotzkisten, Maoisten und sonstigen eher spinösen Menschen; aber die haben kaum Einfluss auf die Partei.
… des Partei-Vorstandsmitglieds Sahra Wagenknecht zum Beispiel. Was auch Klaus Ernst, Vorsitzender, offensichtlich nicht verkehrt findet. [6]- Und die offenbar nicht unbedeutende Zahl der Parteimitglieder, die sie dorthin gewählt hat.
Oder andere “spinösen Menschen” mit “kaum Einfluss auf die Partei”, wie z.B. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Ordentliches Mitglied im Innenausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, die erst unlängst von sich reden machte, als sie die weitere “Dämonisierung der DDR und insbesondere des MfS” so sehr bedauerte, und auch dass viele der StaSi-Mitarbeiter “für ihren mutigen Einsatz für den Frieden nach dem Ende der DDR mit Gefängnis bestraft” wurden. Ulla Jelpke verlinkt auf ihrer Homepage ohne Vorbehalte auf die „Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí“, ebenfalls eine vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Gruppierung, die etwa meint, “die Solidaritätsarbeit für Kuba erfordere Konsequenz und Mut, da die Insel gegen die ständigen Angriffe und Verleumdungen durch die Herrschenden verteidigt werden müsse. Zudem sei in- nerhalb der Linken klarzumachen, dass der Sozialismus außerhalb Europas eine Realität und damit schützenswert sei.” [7]
Aber das sind natürlich alles nur bedauerliche “Einzelfälle” einer durch und durch verfassungstreuen Partei, die nur durch Zufall und böse Verleumdungen und weil man sie ja bloß nicht mag immer wieder in den Ruch der Demokratiefeindlichkeit gerät. Und dabei hat diese Partei erst unmittelbar nach der letzten Bundestagswahl gezeigt, was sie von demokratischen Wahlen und Gesetzestreue hält: Nämlich gar nichts: [8]
Die Linkspartei fordert von den Gewerkschaften gegen die künftige schwarz-gelbe Bundesregierung mobil zu machen - und will zudem zu politischen Streiks aufrufen.
Das Wählervotum wird nicht akzeptiert, statt dessen erfolgt ein Aufruf zur Bekämpfung desselben mit rechtswidrigen Mitteln. Man hätte Herrn Ernst vielleicht fragen sollen, ob er denn mit einem politischen Streik nicht lieber gleich den Pluralismus abschaffen wollte, der ihm offenbar so bitter aufstößt.
Prantl selbst bringt die Parallelen zur NPD aufs Tapet. Und hier wie dort muss er sich die Frage gefallen lassen, was er selbst davon hielte, wenn jemand die Demokratiefeindlichkeit der NPD derart herunterspielte. Was würde man wohl von solch einem Schreiberling halten?
Konstantin Wecker ist dafür, Frank Bsirske auch und Peter Sodann sowieso: Die Linke darf nicht länger vom Bundesverfassungsschutz beobachtet werden. 51 mehr oder minder Prominente haben dies erst vergangene Woche in einem öffentlichen Aufruf gefordert. [9]
Wenn natürlich schon so gewichtige Prominente, ein verkokster alternder Liedermacher und ein Krimidarsteller mit großem Sinn für populistische Parolen es fordern, dann kann das anscheinend so falsch nicht sein.
Rechtswidrig ist Prantls Kommentar nicht, nur dumm. Nein, er ist vielmehr vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das auch dumme Ansichten schützt. Natürlich steht Heribert Prantl diese Meinung zu, natürlich darf er sich lächerlich machen, indem er sich über das Bundesverwaltungsgericht stellt und über den Verfassungsschutz, natürlich genügt es für eine Meinungsäußerung vollauf, einfach irgendetwas zu behaupten und damit den Boden der Realität oder der kompetenten Diskussion zu verlassen. Und natürlich steht der Süddeutschen zu, diese Meinung widerspruchslos als einzige zu publizieren und andere erst gar nicht zuzulassen. Ebenso steht es der Süddeutschen natürlich auch frei, ihre Konkurrenz nicht in der FAZ, der ZEIT oder der Welt zu suchen, sondern in der Jungen Welt oder dem Neuen Deutschland. Nur schade ist es halt, um die große alte Dame, die Süddeutsche Zeitung.
Jaspis
[1] http://www.bverwg.de/enid/31cb02abbf8114ad89d8e0116aec82bd,5f4e227365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133323038093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-verfassungsschutz-darf-linke-beobachten-nicht-nur-rechtswidrig-sondern-dumm-1.978080
[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,610170,00.html
[4] http://www.suedwatch.de/blog/?p=1526
[5] http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video742308.html
[6] http://www.sueddeutsche.de/politik/linke-klaus-ernst-marxismus-ist-mir-nicht-fremd-1.67225
[7] http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1098014/publicationFile/91389/vsb2009.pdf
[8] http://www.sueddeutsche.de/politik/linke-als-apo-linke-will-streiks-gegen-schwarz-gelb-organisieren-1.48048
[9] http://www.sueddeutsche.de/politik/linkspartei-gegen-verfassungsschutz-das-hat-mit-rechtsstaat-nichts-zu-tun-1.977539

