“Star, Sex und Stigma”
22. März 2010 von Jaspis
Die Unschuldsvermutung wird ad absurdum geführt: Sie schützt den Beschuldigten, so sagt es das Bundesverfassungsgericht, “vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches, prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung oder Strafbemessung vorausgegangen ist”.
konnten Sie noch vor knapp einem Jahr bei Heribert Prantl lesen [1]. Da ließ er sich darüber aus, dass die Staatsanwaltschaft die Verhaftung “einer No-Angels-Sängerin” öffentlich und namentlich bekannt gab,
weil sie HIV-positiv sein und Männer beim Geschlechtsverkehr in Kenntnis ihrer Erkrankung angesteckt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat über diesen Vorwurf öffentlich ausgiebig berichtet, sie hat ihn inszeniert, sie hat aus der Szene der Verhaftung der Sängerin ein Tribunal gemacht: Die Verhaftung geschah in aller Öffentlichkeit, in einer Diskothek, kurz vor dem Auftritt der Sängerin; in plötzlicher Hektik, die dem bisherigen gemächlichen Ablauf des Verfahrens nicht gerecht wurde.
Das geht nicht, konnte der aufmerksame SZ-Leser damals bei Prantl lernen, zumindest bei einer süßen jungen Frau darf eine derartige Vorverurteilung nicht sein, es gelte schließlich die Unschuldsvermutung. Und zwar nicht nur für die Strafbehörden, sondern selbstverständlich auch für die Presse:
Die Süddeutsche Zeitung hat über die Verhaftung und den Tatvorwurf deshalb sehr zurückhaltend berichtet; sie wird den Namen der Sängerin auch weiterhin nicht nennen - obwohl dieser nun landauf, landab genannt wird.
behauptete Prantl weiter - was damals schon eine glatte Lüge war, da die Süddeutsche bereits Tage zuvor den kompletten Namen nebst Fotos veröffentlicht hatte. Von “zurückhaltender Berichterstattung” war keine Rede. Dass die Artikel später wieder aus dem Online-Angebot herausgenommen wurden, ändert nichts daran, dass das gesamte WWW zuvor ausreichend davon Kenntnis nehmen konnte.
Und heute? Hat die SZ etwas aus den Worten ihres Vordenkers gelernt?
Natürlich nicht.
Ein 51jähriger Moderator, so die Staatsanwaltschaft heute, sei wegen des Verdachts, seine Freundin vergewaltigt zu haben, in Untersuchungshaft genommen werden. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.
Natürlich weiß die ganze Nation inzwischen, um wen es sich handelt, sein Name wird “nun landauf, landab genannt”. - Selbstverständlich auch in der Süddeutschen, die ohne jeden Gedanken an die Unschuldsvermutung Namen, Firma, Lebenslauf, Fotos und auch ein Videofilmchen bedenkenlos veröffentlicht hat. [2]
Nun muss er, (…) um seine Unschuld kämpfen.
heißt es dort. Das wird ihm nun nicht mehr gelingen können. Denn selbst wenn sich seine Unschuld herausstellen sollte: Seine Verurteilung hat heute schon stattgefunden.
Die Unschuldsvermutung gilt für die SZ offensichtlich nur dann, wenn Herr Prantl den Moralapostel spielen kann. Geht es dagegen um die Auflage, dann ist sie ihr Wurscht.
Jaspis
[1] http://www.sueddeutsche.de/panorama/732/465324/text/3/
[2] http://www.sueddeutsche.de/panorama/528/506696/text/
Nachtrag 23.03.2010
Um nicht missverstanden zu werden:
Es geht hier nicht darum, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wurde. Das ist das beim Vorwurf eines Sexualdeliktes absolut übliche und bewährte Vorgehen. Es geht mir hier um die Namensnennung und Ausbreitung sämtlicher Personalien in allen Medien - “landauf, landab” - die einer Vorverurteilung gleichkommt, lange bevor es ein Strafverfahren oder gar eine Verurteilung gegeben hat.
Jaspis
1 Reaktion zu ““Star, Sex und Stigma””
Gegenüber katholischen Kirchenmitarbeitern hat die SZ die Unschuldsvermutung und den Persönlichkeitsschutz übrigens auch gestrichen - liegt ganz auf der Linie.