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Prantl vs. schweizer “US-Handlanger”

30. September 2009 von Jaspis

kein-kavaliersdelikt[1]



Eines muss ich Heribert Prantl lassen: So viel haarsträubenden, billig-populistischen und ideologisch verbrämten Unsinn in einem einzigen und überdies so kurzen Text wie “Willkürliche Verhaftung - Der Fall Polanski” [2] habe ich selten gesehen.



Am 26. September wurde Roman Polanski auf Grund eines internationalen Haftbefehls der USA wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer Dreizehnjährigen und Vergewaltigung in der Schweiz festgenommen. Ein im Grunde nicht sonderlich spektakulärer Vorgang - handelte es sich nicht um einen weltberühmten Filmregisseur. So schlägt dieser Fall hohe Wellen und veranlasst auch Heribert Prantl zu einer wahren Anhäufung von Fehleinschätzungen:



1. “Dürftig belegte oder verjährte Vorwürfe”

Falsch. Roman Polanski hatte sich schuldig bekannt, 1977 im Haus von Jack Nicholson eine Dreizehnjährige mit Alkohol und Drogen betäubt und sexuell missbraucht zu haben.

Verjährt ist die Tat auch noch nicht. Entgegen Prantls offensichtlicher irriger Ansicht ist deutsches Recht (danach wäre die Tat schon verjährt) weder in den USA noch in der Schweiz anwendbar. Nach dem hier einschlägigen kalifornischen Recht unterliegt die Vergewaltigung weder der Verfolgungs- noch der Vollstreckungsverjährung. Auch wenn das bereits ausreicht und das für die Rechtmäßigkeit der Rechtshilfe keine Rolle spielt, sollte man vielleicht wissen, dass Sexualdelikte an Kindern in der Schweiz ebenfalls nicht (mehr) verjähren: Die Initiative zu einem entsprechenden Volksbegehren war im letzten Herbst erfolgreich. [3]



2. “die nach inländischem Recht nie und nimmer für eine Verhaftung genügen würden”

Falsch. Selbst in Deutschland wird ein Verdächtiger eines Sexualdeliktes umgehend inhaftiert. Das ist auch in der Schweiz und auch in den USA nicht anders.



3. “Der Interpol-Stempel aber besagt gar nichts, schon gar nicht eine inhaltliche Prüfung der Angelegenheit.”

Selbstverständlich nicht. Es wäre auch ein Ding der Unmöglichkeit, wenn die Behörden des Landes, in dem sich der Gesuchte aufhält, erst - aus der Entfernung! - Ermittlungen anstellen müssten, um festzustellen, ob der Haftbefehl gerechtfertigt ist. Das würde jede Rechtshilfe unmöglich machen. Denn bis diese Untersuchungen, so sie überhaupt durchführbar wären, abgeschlossen wären, wäre der Gesuchte längst über alle Berge. So etwas kann man überhaupt nicht ernsthaft fordern.



4. “Ein Staat, der den Haftbefehl eines anderen Staates vollstrecken soll, muss darauf vertrauen können, dass dieser Haftbefehl auf Recht und Gesetz, nicht aber auf Rechthaberei oder Willkür beruht. Daran gibt es im Fall Polanski erhebliche Zweifel.”

Wer das behauptet, sollte schon in der Lage sein, diese Zweifel auch wenigstens zu benennen. Gerade das hält Prantl aber anscheinend nicht für nötig. Welche Zweifel gibt es denn, zumal nach einem Schuldbekenntnis und der Entziehung der Strafverfolgung durch Flucht?



5. “Wenn es solche Zweifel gibt, dann muss das die Schweiz sorgfältig prüfen”

Auch ohne die Zweifel, die Prantl selbst nicht zu benennen imstande ist, haben die schweizer Behörden durchaus geprüft, ob es rechtmäßig ist, was sie tun. Die Prüfung verlief positiv. [4]



6. “Die US-Justiz verfolgt ihn mit einer Verbissenheit und Gnadenlosigkeit, die argwöhnisch machen muss. Sie verfolgt ihn, obwohl ihm das Opfer vor Jahr und Tag vergeben hat.”

Es ist zwar richtig, dass das Opfer Roman Polanski vergeben hat. Das tat die mittlerweile 45jährige Frau aber nicht, weil sie unbedingt wollte, dass er straffrei ausgeht. Sondern deshalb, weil sie endlich Ruhe haben wollte und unter der “andauernden Veröffentlichung von Details” leide. [5] Das ist zwar nachvollziehbar. Aber eigentlich ist es ein Appell an die Presse, die zwar lautstark die Freilassung Polanskis fordern kann aber mitnichten davon absieht, Details weiter zu veröffentlichen.

Einem Dr. jur. sollte darüber hinaus die Bedeutung von Offizialdelikten geläufig sein. Sie werden gerade nicht nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt (das wären Antragsdelikte), sondern stets von Amts wegen. Dass ein Opfer oder die Hinterbliebenen eines Opfers dem Täter vergeben, ist vor allem wichtig für das Seelenheil - des Geschädigten. Aber es ist, zumindest in abendländischen Rechtssystemen keine Absolution, die auf die Strafverfolgung Einfluss hätte. Das kann sich allenfalls auf das Strafmaß auswirken. Man möchte meinen, dass Heribert Prantl schon davon gehört hat.



7. “Die Verhaftung des Regisseurs aber grenzt an Willkür.”

Das tut sie nicht und dafür bringt Prantl auch nicht den Hauch eines substantiierten Sachvortrags. Er begnügt sich mit falschen Behauptungen, falschen Annahmen und billigen Plattitüden wie

Man hat den Verdacht, dass sich die Schweiz, um gefällig zu sein, zum US-Handlanger gemacht hat.



Es stellt sich nun die Frage, was einen promovierten Juristen und vermeintlich gestandenen Journalisten dazu veranlasst, nicht nur seine juristische Ausbildung, sondern auch sämtliche Regeln seriöser Journalisten-Kunst so gänzlich über Bord zu werfen. Woran liegt es?

Liegt es daran, dass jemand, der ein prämierter Star-Regisseur ist, eine Sonderbehandlung bekommen soll?

Dass es gerade die USA sind, die einen Verbrecher suchen und das, was die USA tun, in gewissen Kreisen schon per se als Unrecht gilt?

Dass es gerade die Schweiz ist, die gewissen (denselben) Kreisen, ohnehin ein Dorn im Auge, hier Rechtshilfe leistet?

Oder liegt es daran, dass Pädophilie in wiederum denselben gewissen Kreisen noch nicht einmal als Kavaliersdelikt gilt? Man denkt unwillkürlich an das Begehren der “Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität” (AHS), die im Jahr 2004 mit der Unterstützung von prominenten Politikern wie Renate Künast und Claudia Roth forderte

„Gleichberechtigte, einvernehmliche und verantwortliche sexuelle Handlungen dürfen – weil sie nicht schädigen - auch zwischen Erwachsenen und Kindern nicht mehr strafbar sein.“ [6]

In einem Interview mit report München meinte Johannes Glötzner von der AHS:

“Ich persönlich rede ja immer von Zärtlichkeiten, aber Zärtlichkeiten dürfen nie erzwungen werden. Das ist mir unheimlich wichtig.

Frage report München: “Also freiwillige Zärtlichkeiten wären ok, wäre freiwilliger Geschlechtsverkehr auch ok?”

Antwort Johannes Glötzner: “Das ist unheimlich schwierig, ab welchem Alter. Also natürlich bei kleinen Kindern nicht, aber beispielsweise ein 13jähriges Mädchen und ein 15jähriger Junge – darüber könnte man vielleicht reden.”

report München: “Aber darum geht’s ja Pädophilen nicht - es geht ja eher darum, ein 6 oder 7jähriges Kind mit einem 40 oder 50 jährigen Mann…”

Johannes Glötzner: “Wenn es sich um einvernehmliche - um Zärtlichkeiten handelt, bin ich dafür, aber sonst nicht.”

Das Maß an “Freiwilligkeit” in dem Machtgefälle Erwachsener - Kind hält sich stark in Grenzen. Die Forderung war nichts anderes als die Forderung nach der Legalisierung der Pädophilie.

Daniel Cohn-Bendit fällt einem da ein, der nur zwei Jahre vor Polanskis Tat in seinem Buch “Der große Basar” ausführte:

Ich hatte schon lange Lust gehabt, in einem Kindergarten zu arbeiten. Die deutsche Studentenbewegung hat ihre eigenen antiautoritären Kindergärten hervorgebracht, die von den Stadtverwaltungen mehr oder weniger unterstützt wurden. Ich habe mich dann 1972 beim Kindergarten der Frankfurter Universität beworben, der in Selbstverwaltung der Eltern ist und vom Studentenwerk und der Stadt unterstützt wird. (…)Die Eltern haben mich als Bezugsperson akzeptiert. Ich habe in diesem Kindergarten zwei Jahrelang gearbeitet. Dort waren Kinder zwischen zwei und fünf Jahren - eine fantastische Erfahrung.

Wenn wir ein bisschen offen sind, können uns die Kinder sehr helfen, unsere eigenen Reaktionen zu verstehen. Sie haben eine grosse Fähigkeit zu erfassen, was bei den Grossen vor sich geht. (…)Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen. Es ist kaum zu glauben. Meist war ich ziemlich entwaffnet. (…)Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme.

Ich habe sie gefragt:“Warum spielt ihr nicht untereinander, warum habt ihr mich ausgewählt und nicht andere Kinder?”

Aber wenn sie darauf bestanden, habe ich sie dennoch gestreichelt.» [7]

Wer Kronzeuge für die Achtundsechziger Generation sein wolle, müsse «schon ernstzunehmende Massstäbe an sich selbst anlegen und anlegen lassen».In seinem ebenfalls in der genannten Berliner Zeitung veröffentlichten Antwortbrief erklärte Cohn-Bendit, dass ihm damals «das Problem nicht bewusst» gewesen sei. Man habe versucht, «in einem kollektiven Diskurs eine neue Sexualmoral zu definieren». Bei den geschilderten Sexszenen habe es sich um eine «ich-bezogene Selbstreflexion» gehandelt, mit der er habe «zuspitzen und provozieren» wollen. Dabei wolle er sich «als Tabubrecher profilieren».

Dieser Tabubruch, in dem viele Alt- und Neu-Achtundsechziger noch immer verhaftet sind, ist eine der scheußlichsten “Errungenschaften” der “sexuellen Befreiung” der Bewegung, die im wesentlichen darin bestand, Frauen zum Allgemeingut zu erklären und Sex mit Kindern salonfähig zu machen. Dabei ging es aber weder um die Bedürfnisse der Frauen, noch um die der Kinder, sondern allein um die Befriedigung der Pantoffel-Revolutionäre, die sich auch einmal ganz groß fühlen wollten. Und sei es auf Kosten von Kindern.

Aber sexueller Missbrauch von Kindern ist nicht von den Kindern gewollt. Er ist kein Kavaliersdelikt.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen. Ein besonders abscheuliches noch dazu.





Jaspis





[1] http://www.thurgauerzeitung.ch/panorama/leute/Schweiz-als-verlaengerter-Arm-der-USJustiz/story/18066684
[2] http://www.sueddeutsche.de/,mein2m1/panorama/910/489299/text/
[3] http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/keine_verjaehrung_sexualdelikte_kinder_1.1333846.html
[4] http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio44236.html
[5] http://www.tagesschau.de/ausland/hintergrundpolanski100.html
[6] http://www.kinderohnerechte.ch/web/themen-sgpl.php
[7] http://www.anti-kinderporno.de/blog/index.php/site/comments/pphile_vergangenheit_des_daniel_cohn_bendit_der_kinderscher/

Geschrieben in Meinungsvorgabe, Prantl-ismus, VorBILD | Kommentar

1 Reaktion zu “Prantl vs. schweizer “US-Handlanger””

  1. am 30 Sep 2009 um 09:211Passagier

    Werter Jaspis,

    mit den Sätzen “Eines muss ich Heribert Prantl lassen: So viel haarsträubenden, billig-populistischen und ideologisch verbrämten Unsinn in einem einzigen und überdies so kurzen Text wie ‘Willkürliche Verhaftung - Der Fall Polanski’ habe ich selten gesehen” und “Es stellt sich nun die Frage, was einen promovierten Juristen und vermeintlich gestandenen Journalisten dazu veranlasst, nicht nur seine juristische Ausbildung, sondern auch sämtliche Regeln seriöser Journalisten-Kunst so gänzlich über Bord zu werfen” bringen Sie es exakt auf den Punkt.

    Es ist (erneut) ein zutiefst launiger Kommentar Prantls, ein am dahinter liegenden Sachverhalt völlig uninteressierter Kommentar. Man sollte schließlich meinen, dass in zivilisierten Gesellschaften Konsens darüber besteht, dass man Kinder nicht vergewaltigen darf und weiter, dass ein schreibender Jurist doch zumindest kurz einen Blick auf die tatsächliche Rechtssituation wirft. Es ist ein einfältiger Kommentar, der sich - statt auf die Vorwürfe gegen Polanski einzugehen - reflexhaft auf die Beteiligten USA und Schweiz konzentriert, die vermeintlichen Hochburgen zwielichtiger Gestalten und dadurch immer verdächtig. Und da der Feind meiner Feinde mein Freund sein muss, wird hier also ein Kinderschänder zum Opfer schweizer Willfährigkeit gegenüber US amerikanischer Gnadenlosigkeit umgedeutet.

    Nicht nur von einem promovierten Juristen und Ressortleiter der einst anerkannten SZ darf man mehr Objektivität verlangen. Selbst an einem Wirtshaus-Stammtisch würde es für Empörung sorgen, wenn Kindesmissbrauch verharmlost wird, nur um anti-amerikanische bzw. anti-schweizerische Ressentiments zu bedienen.

    Wie schreibt ein SZ-Forist: “Shame on You, Herr Prantl” …

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