Selektive Grundrechte
30. August 2016 von moritatensaenger
Es ist doch erstaunlich wie unterschiedlich Politik und Medien - und damit gezwungenermaßen auch die Öffentlichkeit - eigentlich für alle gleich geltende Grundrechte gewährt sehen wollen. Da fordert Jean Baptiste Debreux, Besitzer des kleinen Restaunts Le Cénacle in Tremblay-en-France, …
…zwei Musliminnen auf sein Restaurant zu verlassen. Die Süddeutsche berichtet drüber [1] und dem Text kann man entnehmen - ohne dass weiter darauf eingegangen wird - dass es vor dem Rauswurf eine Auseinandersetzung gab in deren Verlauf die Damen den Wirt als Rassisten bezeichneten…
Vorausgegangen war offenbar ein Streit. Eine der Frauen sagt in dem Video, sie wolle nicht von einem Rassisten bedient werden. Rassisten wie er legten keine Bomben und töteten keine Menschen, entgegnet der Mann. Am Ende wirft er die Frauen aus dem Lokal. “Leute wie euch will ich bei mir nicht. Basta!”
…nun könnte man das ganze wahlweise sowohl als Idiotie eines Verbohrten wie auch als im Hausrecht eines Restaurantbesitzers begründete Handlung ablegen (vielleicht sogar als Resultat einer gezielten Provokation durch die Musliminnen) und vergessen. Nicht so im Europa der Gegenwart, wo der Mann der die Muslime als Terroristen bezeichnete mittlerweile auf der Flucht ist und die Polizei einen Sicherheitskordon um das Lokal legen musste. Aber nicht nur aufgebrachte - friedliche - Muslime hat der Patron zu fürchten, nein, selbst sogenannte “Menschenrechtsorganisationen” rufen zur Existenzvernichtung durch Boykott und Bewertungsterror in sozialen Netzwerken auf [2], ganz zu schweigen von der Politik aus deren Kreisen man schwer atmend fordert, nach dieser schrecklichen Tat ein juristisches Exempel an Herrn Debereux zu statuieren.
Meanwhile in Deutschland Menschen sogar von der Politik mit umfangreichen Informationsbroschüren gefördert aus Lokalen gewiesen werden, weil sie die falschen politischen Ansichten haben. Auch darüber berichtete die Süddeutsche schon mehrmals, wenn auch im Gegensatz zu dem Vorfall in Frankreich deutlich sympathisierend…
“Kein Wirt will sie haben - aber viele wissen nicht, wie sie sie losbekommen. Jetzt unterstützt die Stadt München Lokalbesitzer im Umgang mit Neonazis - und erklärt, wie sich die Wirte gegen unerwünschte Gäste aus dem rechten Milieu wehren können.[...] Die Stadt … hat nun die 40-seitige Broschüre “Anmietungen durch Rechtsextreme” veröffentlicht mit Ratschlägen, wie man diesen Gästen oder Mietinteressenten begegnet. “Schutz für Kommunen und Vermieter”, lautet der Untertitel. Miriam Heigl von der Fachstelle gegen Rechtsextremismus im Rathaus über die Gründe für die Publikation.” [3]
Übrigens: Wer “Rechtsextrem” ist bestimmen der Mob oder wahlweise selbsternannte Fachleute für Rechtsextremismus und nicht die Justiz, weshalb beileibe nicht nur springerstiefel und bomberbejackten Glatzen die Tür gewiesen wird sondern auch demokratische aber unbeliebte Parteien wie die AfD in den Genuss der Sonderbehandlung von Stadt wegen kommen…
“Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA) hat sich in einem fraktionsübergreifenden Dringlichkeitsantrag klar positioniert: Gegen Veranstaltungen im Unionsbräu von “ausländerfeindlichen, rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gruppierungen, die den sozialen Frieden gefährden”. Das Kommunalreferat als Eigentümer und die GWG, die das Restaurants vermietet, sollen prüfen, ob und wie solche Veranstaltungen zukünftig zu unterbinden sind. Darüber hinaus sucht der BA das Gespräch mit dem Unionsbräu-Pächter Igor Divjak. Sollte das keinen Erfolg haben - da sind sich die BA-Mitglieder einig - werde man eben für eigene Veranstaltungen auf andere Lokale in Haidhausen ausweichen.Hintergrund des Antrags ist die Veranstaltung der AfD im Hofbräukeller am Wiener Platz im vergangenen Mai.” [4]
Was aber haben nun die Lokalverbote für “Nazis” in Deutschland mit den Vorfällen in Frankreich zu tun? Nun, zumindest sei die Frage an die deutschen Medien erlaubt, woher der unterschiedliche Grad der Empörung aus ihren Reihen kommt und ob es sein kann, dass sie das Grundgesetz schon längere Zeit nicht mehr in der Hand - und im Hirn - hatten…
Art. 3 (3) Grundgesetz
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Das, liebe Freunde, gilt für ALLE Bürger
Mit besten Grüßen
Peter Zangerl alias Moritatensaenger
[1] http://www.sueddeutsche.de/panorama/frankreich-leute-wie-euch-will-ich-bei-mir-nicht-basta-1.3140360
[3] www.sueddeutsche.de/muenchen/hilfe-fuer-muenchner-wirte-lokalverbot-fuer-nazis-1.1387518
[4] www.sueddeutsche.de/muenchen/haidhausen-lokalverbot-fuer-rassisten-1.3049933