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Aufhören!

Herr Prantl, es reicht! Wir kommen ja gar nicht mehr nach!

Die aktuelle Flut an -Pardon- Unsinn, die einem derzeit in Prantl-Artikeln um die Ohren geschlagen wird, gibt kaum Zeit zum Luftholen!

In

schicksal-schuld

schwardoniert er:  [1]

In vielen Klagen über das furchtbare Unglück in Duisburg kommt das Wort “tragisch” vor. Es ist das falsche Wort. Ein tragisches Ereignis ist ein schicksalhaftes und unausweichliches Ereignis. Das Sterben in Duisburg war aber nicht unausweichlich. Dort sind junge Menschen nicht zwangsläufig einem tödlichen Schicksal verfallen, das von nichts und niemandem aufgehalten werden konnte. Die Katastrophe war nicht Ergebnis höherer Gewalt; sie war vermeidbar.

Wie einfach hätte man diesen albernen Irrtum vermeiden können. Ein kleiner Blick in Wikipedia, wenn man schon kein Griechisch kann und auch die Kenntnisse über Literaturformen eher zu wünschen übrig lassen:

Tragisch (griechisch τραγικός) heißt nach Aristoteles ein Ereignis, das zugleich Mitleid (mit dem Betroffenen), eleos, und Furcht (um uns selbst), phobos, erweckt. Es kann allgemein “erschütternd” bedeuten, in der Literatur bezeichnet es aber die Tragik und die Form Tragödie. [2]

Die Tragödie (Trauerspiel) ist eine Form des Dramas und neben der Komödie die bedeutendste Vertreterin dieser Gattung. Sie lässt sich bis in das antike Griechenland zurückführen. (…) Das Wort „Tragödie“ entstammt dem Theater der griechischen Antike (…) Im Kontext der Tragödie bedeutet „tragisch“ im Gegensatz zur Alltagssprache aber nicht, dass etwas sehr traurig ist, sondern dass jemand aus einer hohen Stellung „schuldlos schuldig“ wird und damit den Sturz über eine große „Fallhöhe“ (→Ständeklausel) erlebt, wie zum Beispiel Ödipus, Orestes, Hamlet oder Maria Stuart. [3]

Selbstverständlich sind die Todesfälle der Loveparade in Duisburg vom Samstag tragisch! Selbstverständlich ist es tragisch, dass 21 Menschen erdrückt worden sind, Herr Prantl! Mit Verlaub, einen derart tragischen Unglücksfall dazu zu missbrauchen, billige Wortklaubereien zu veranstalten, nur um sich in Selbstdarstellung zu suhlen, das ist - und hier zitiere ich gerne:

Das ist nicht tragisch, sondern widerlich.

Daran ändern auch die zaghaften Versuche der Erklärung von Fahrlässigkeitsdelikten nichts, die eher an einen Erstsemester als einen Honorarprofessor Dr. jur. erinnern.

Der Tod wurde durch Sorglosigkeit, Leichtsinn und Pflichtwidrigkeit heraufbeschworen - und genau darin besteht die Fahrlässigkeitsschuld; diese Schuld lädt auf sich, wer die mögliche und gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Diese Schuld ergibt sich aus einer schlichten Abwägung: Was wäre geschehen, wenn sich der Beschuldigte richtig verhalten hätte?

Details, wer alles “Beschuldigter” ist und wie dann das “richtige Verhalten” gerade dieses Beschuldigten ausgesehen hätte, erspart er uns lieber. Gerade dazu ermitteln die Behörden gerade - hoffentlich - fieberhaft.

Das blanke Grauen erfüllt den Leser aber bei

Das klingt nach einer eher leichten juristischen Aufgabe. Sie ist aber nicht leicht, zumal dann nicht, wenn sich das Fehlverhalten zahlreicher Beteiligter addiert und potenziert. Das Strafrecht kann hier keine Sammelschuld bilden und diese dann jedem irgendwie am Unglück Beteiligten zurechnen; es muss den individuellen Schuldanteil feststellen. Nur bei bestimmten vorsätzlichen Kapitaldelikten, bei den Mordtaten von RAF-Terroristen, ist die Rechtsprechung davon abgewichen: Sie hat die Tatbeiträge einzelner Angeklagter gar nicht lang geprüft, sondern schlicht festgestellt, dass sie alle den mörderischen Erfolg gewollt hätten. Bei Fahrlässigkeitsdelikten geht das so nicht.

Man könnte meinen, der Mann hat nun zum ersten Mal einen Blick in das Strafgesetzbuch geworfen und auch da gleich nach § 222 wieder aufgehört zu lesen. Der Allgemeine Teil des StGB, insbesondere der über die Mittäterschaft, der Moritatensaenger hat dazu bereits ausgeführt [4], scheint gänzlich abhanden gekommen zu sein. Dabei sollte es zum Handwerkszeug eines Juristen, insbesondere eines Strafrechtlers, gehören zu wissen: Die Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Willen zur Tatausübung voraus, das gemeinsame Verfolgen eines gemeinsamen Zieles, mit jeweils unterschiedlicher Tatbeteiligung, die zum gemeinsam verfolgten Ziel führt. Dass das bei Fahrlässigkeitsdelikten nicht funktionieren kann, bei denen es noch nicht einmal einen Willen der Tatbestandsverwirklichung gibt (Wesen der Fahrlässigkeit), geschweige denn einen gemeinsamen, das leuchtet auch juristischen Laien ohne weiteres Nachdenken ein.

Was soll also dieser unsägliche Vergleich mit der RAF? Was will Prantl damit sagen? Dass die Verantwortung der Beteiligten der Loveparade vergleichbar ist mit der mörderischen kriminellen Energie der RAF-Terroristen? Dass die Toten des RAF-Terrorismus nur eine Art ungewolltes Versehen waren??

Natürlich ist es für die Hinterbliebenen der Opfer dieses Unglücks wichtig zu wissen, wer Schuld daran hat. Natürlich hat die Justiz “die strafrechtliche Verantwortung zu klären.” Nicht nur der Genugtuung wegen (wobei Prantls Standpunkt schon erstaunt. “Genugtuung” gesteht er offenbar eher Opfern fahrlässiger Handlungen zu als solchen von kriminellen Verbrechen), auch nicht nur um zu wissen, an wen Schadensersatzforderungen zu richten sind. Sondern auch und vor allem damit klar ist, wie derartige Unglücksfälle künftig verhindert werden können.

Aber für diese Erkenntnis bedarf es keines Artikels und keines Kommentars in einer Zeitung, keiner peinlichen Wortklaubereien und schon gar keiner unwürdigen RAF-Vergleiche.





Jaspis






[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/loveparade-in-duisburg-schicksal-schuld-1.980618

[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Tragisch
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Tragödie
[4] http://www.suedwatch.de/blog/?p=3692

…gleich daneben hört ihr Nachdenken auf: und es beginnt ihr unendlicher leerer Raum und ihre Dummheit.”





…schreibt Friedrich Nietzsche in seinem Werk “Morgenröte” (5.Buch, Nr.564 [1]). Gleichwohl glaubt der Moritatensaenger, dass er damit nicht zur Gänze Heribert Prantl getroffen hat. Den hält der Blogger nämlich nicht für einen großen Geist.



Über unendlich leeren Raum aber verfügt Prantl, und der beginnt schon jeweils kurz hinter oder vor oder neben dem, über das zu schreiben er sich gerade berufen fühlt. Das war schon oft Thema in suedwatch.de [2]. Erst gestern hat sich KollegIn (kleiner Scherz ;-)) Jaspis wieder mit so einer Prantl’schen Unendlichkeit beschäftigt [3]. Und schon heute liefert er den Beweis, dass unendlich wirklich ohne Ende bedeutet [4]:



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Wobei die Überschrifft missverständlich ist: Prantl ist selbstverständlich im Gegenteil der Meinung, dass es zu spät ist, dass man über das arme Ding, das ja nun bereits “lange Strafe verbüßt” habe [5] - und schließlich kein Nazi sei -  nun nicht noch einmal eine “hohe Strafe” verhängen solle.

Begründung:

“Es ist eine kühne Anklage. Die Mordanklage gegen Verena Becker ist kühn, weil sie von den in der Anklageschrift aufgeführten Beweismitteln nicht getragen wird. An keiner Stelle wird dargelegt, welcher konkrete Tatbeitrag der Ex-Terroristin angelastet wird. Die Bundesanwaltschaft weicht auf die mental-diffuse Ebene aus, um Mittäterschaft zu begründen: Becker habe den Mord an Generalbundesanwalt Buback als eigene Tat gewollt. Das ist nichts wesentlich Neues. Mit dieser Begründung hätte man Becker (bei ihr ist 1977 die Mordwaffe gefunden worden) schon viel früher anklagen - und eine Verurteilung jedenfalls wegen Beihilfe erreichen können. Mehr ist auch jetzt nicht zu erwarten.Der Mord an Buback ist 33 Jahre her.”

Kühn aber ist nur, was Dr.jur. Heribert Prantl hier vermittelt: es lägen seit den 70er Jahren keine neuen Erkenntnisse zum Fall um die Ermordung der unschuldigen Opfer Siegfried Buback (57), Georg Wurster (43) und Wolfgang Göbel (30) vor. Wäre Prantls Raum nicht so unendlich leer, so erinnerte er sich aber daran, dass sein Kollege, Mitautor und Mit-”Alpha-Journalist” [7] [sic!!!] Hans Leyendecker schon im August 2009 über neue Erkenntnisse im Mordfall Buback geschrieben hat. Und zwar in der Süddeutschen [8]:

“Im Juni 2008 leitete die Behörde dann Ermittlungen gegen Verena Becker ein. Auch in ihrem Fall gab es keine Übereinstimmung mit den sogenannten Mischspuren. Allerdings wurden bei Untersuchungen im Februar und Mai dieses Jahres auf Briefumschlägen alter Bekennerschreiben sogenannte serologische Anhaftungen entdeckt, die von ihr stammen sollen. Die Karlsruher Behörde spricht von ‘neuen Verdachtsmomenten’.”

Und heute bringt der Spiegel nochmals die bekannten Fakten zusammen und präzisiert dazu [9]:

“Oberlandesgericht lässt Mordanklage gegen Verena Becker zu - Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker muss sich wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Das Gericht hat die Anklage jetzt unverändert zugelassen - der Prozess beginnt voraussichtlich im Herbst. [...]

Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen.

Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine ‘maßgebliche Rolle’ bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen [...]

Becker war Ende 1977 zwar wegen anderer terroristischer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Da Mord nicht verjährt, ist eine Anklage weiterhin möglich. [...]

Die Bundesanwaltschaft klagte die Ex-Terroristin am 8. April 2010 dennoch wegen Mordes an. Dies wurde mit neuen Ermittlungsergebnissen begründet. Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm.”

Bekannt ist seit der Anklageerhebung der Bundesanwaltschaft am 8.April 2010 auch, dass diese erklärt, seit März 2010 auf bisher gesperrte Akten des Bundesverfassungsschutzes zum Buback-Attentat zugreifen zu können.

Prantl also möchte Verena Becker gerne unbelästigt sehen. Eine, wie immerhin der Generalbundesanwalt zu belegen können glaubt,  mutmaßliche Täterin…

“§ 25 StGB

Täterschaft

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).” [10]

…in einem Dreifachmord! Dazu baut er einen vor Falschbehauptungen und Unterschlagungen von Fakten geradezu strotzenden Kommentar auf. Er tut dies entweder im hoffnungsvollen Glauben an die Beeinflussbarkeit oder Unwissen- heit der Zeitungsleser, also kalkuliert, oder er plappert als Ressortleiter einer vormals renommierten Tageszeitung ungehindert aus einem wahren Fundus von Nichtwissen und schöpft seine unter die Leser geworfenen Ansichten aus Nietzsche’schem unendlich leerem Raum und erschreckender Dummheit. Die Antwort darauf kennt nichtmal der Moritatensaenger, aber er ist überzeugt, dass Kombinationen beider Varianten durchaus möglich sind.



Mit tönendem Gruß



Ihr Moritatensaenger



[1] http://www.textlog.de/20260.html

[2] http://www.suedwatch.de/blog/?cat=4

[3] http://www.suedwatch.de/blog/?p=3680

[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/anklage-gegen-verena-becker-weil-es-nie-zu-spaet-ist-1.981137

[5] 1974 wegen eines Attentates, bei dem der 66jährige Bootsbauer Erwin Belitz von einer Bombe getötet wird, zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilt. 1975 mit der Entführung Peter Lorenz’ aus der Haft freigepresst und in den Jemen ausgeflogen.

Strafmaß: 6 Jahre

Abgesessen: 1 Jahr

1977 wegen des Mordversuches an zwei Polizisten[6] zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt

Strafmaß: Lebenslang

Abgesessen: 12 Jahre

[6] http://www.schwaebische.de/lokales/wir-im-sueden/wir-im-sueden-land_artikel,-%E2%80%9EEs-war-nichts-Persoenliches-_arid,4092295.html

[7] http://www.alpha-journalisten.de/page26/html/aust_stefan.html

[8] http://www.sueddeutsche.de/politik/raf-mordfall-buback-die-zierliche-person-auf-der-suzuki-1.174145

[9] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,708854,00.html

[10] http://dejure.org/gesetze/StGB/25.html



Lieber Moritatensaenger,

Lieber Moritatensaenger,

die fehlende Stringenz des Christian Rost in seiner Berichterstattung ist nicht weiter verwunderlich. Er versucht es nur dem großen Heribert Prantl nachzueifern, der erst am Wochenende verdeutlicht hat, dass Stringenz nicht mehr zwingend zur Grundausstattung der SZ-Berichterstattung gehört. Wichtig sind viel mehr eine blumige Schreibweise und gute Schlagzeilen. (Und natürlich der “richtige” “Gegner”, gegen den sich anzuschreiben lohnt.)

Noch im Februar, als es darum ging, Steuerhinterzieher mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, hier mit den zugespielten Steuer-CDs, dingfest zu machen und dabei auch der bösen Schweiz eins mitzugeben, da stand für Heribert Prantl noch felsenfest:[1]


Einem Ankauf und einer Verwertung der Daten im Strafverfahren stehen entscheidende rechtliche Bedenken nicht entgegen.




die-schweiz-kein-hehler



Jetzt, im Juli, sieht das schon wieder ganz anders aus. Denn jetzt gilt: [2]

Menschenrechtswidrig ist der Ankauf nicht; rechtmäßig ist er aber auch nicht.




die-dunkle-seite-des-mondes


Wie ein Dr. jur. ernsthaft etwas als “nicht rechtmäßig” bezeichnen kann, dem aber gleichzeitig “entscheidende rechtliche Bedenken nicht entgegen” stehen, versteht vermutlich nur er selbst. Wenn überhaupt. Eine Erklärung für den plötzlichen Sinneswandel ist daher auch hier nicht zu erwarten.



Du siehst, lieber Kollege, hier gilt: Nur staunen. Nicht wundern. ;-)



Mit herzlichem Gruß





Jaspis





[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/schweiz-deutsche-steuerhinterzieher-der-staat-ist-hier-kein-hehler-1.69143
[2] http://www.sueddeutsche.de/geld/steuerhinterzieher-cds-die-dunkle-seite-des-mondes-1.979075

Leise rieselt der Rost. Oder wie anders ist es zu erklären, dass sich das SZ-Journalistchen Christian Rost in seiner “Berichterstattung” vom Prozess gegen Dominik Brunner (so jedenfalls schien das die SZ bisher gern zu sehen) nicht auf eine Todesversion festlegen will. Vor 10 Tagen noch schreibt er:



21(Unterstreichung: Moritatensaenger; Klicken auf den Screenshot führt zum Artikel)



Heute aber eröffnet er dem staunenden Leser:



3(Unterstreichung: Moritatensaenger; Klicken auf den Screenshot führt zum Artikel)



Was, lieber Christian Rost, hat denn nun zu Ihrem Sinneswandel geführt? Mal nicht abgeschrieben, was andere vorher schon verzapft haben? Oder gerade doch, heute, abgeschrieben? Oder wie immer das geschrieben, was die Redaktion zum jeweils gegenwärtigen Zeitpunkt als besser verkäuflich propagiert hat? Oder generell und in jungen Jahren schon Probleme mit dem Rost, dem rieselnden?



Mit tönendem Gruß



Der Moritatensaenger



Berichte der Süddeutschen über Militäreinsatze und Kriegsschauplätze erinnern den Moritatensaenger immer ein bissl an die berüchtigten “Spaziergänger” im Englischen Garten. Seit Jahrzehnten wird sich in diesem großartigen Park, diesem grünen Symbol der sprichwörtlichen Liberalitas Bavariae [1], nackt gebadet und gesonnt. Die Sonnenanbeter versammeln sich dazu überwiegend auf der Schönfeldwiese, gelegen zwischen dem Schwabinger Bach (der fälschlicherweise oft mit dem Eisbach verwechselt wird) und dem der Wiese gleichnamigen Schönfeldviertel [2]. Und seit die Nackerten dort liegen, sind die an der Wiese und dem Bach vorbeiführenden Wege Ziel einer besonderen Spezies kritischer Zeitgenossen: Der Entrüster. Die nämlich suchen mit seltsamer Leidenschaft die Nähe der Entblößten, nehmen begierig jeden dem Verborgenen entrissenen Flecken Haut mit ihren Blicken auf, um sich dann aber unverzüglich (und noch lange zu Hause, am sonntäglichen Kaffeetisch) aus tiefster Seele über die gezeigte Unmoral zu entrüsten.

Ähnlich ist es bei der SZ, wo die bezahlten Entrüster tief in Blut und militäri- schem Vokabular waten, um den dafür empfänglichen und als Zielgruppe für Wert befundenen Lesern wohlige Schauer über den Rücken zu jagen, die ähnlich auch der Gaffer angesichts des nackten Fleisches auf der Schönfeldwiese genießt. Natürlich nur, wer würde daran zweifeln, um sich danach unverzüglich und aus tiefster Seele über Militär und Politik zu entrüsten.

Dass dabei verantwortliche, seriöse und an Fakten orientierte Berichterstattung eher hinderlich ist, sich Stahlgewitter und Landser-Heftchen Romantik aber um so besser verkaufen, das weiß man natürlich im Hause Süddeutsche. Weshalb man den Artikel [3] …



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…zu den von Wikileaks ins Netz gestellten 91.731 Dokumenten der Afghanistan-Streitkräfte der USA überwiegend auf die sagenumwobene Task-Force 373 reduziert und dazu, wie es bekanntermaßen auch das große VorBILD gerne handhabt, ein x-beliebiges Foto präsentiert…



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(Der abgebildete Soldat mit seinem leichten Maschinengewehr vom Typ M-249 Para [für Interessierte: mit der neuen, stabileren Schulterstütze, wie es sich am Sturmgewehr M4 bewährt hat] ist regulärer Angehöriger der 10th Mountain Division der US-Army und keinesfalls, soweit das Bild überhaupt in Afghanistan aufgenommen wurde, Mitglied der Task Force 373, die aus Mitgliedern der U.S. Navy’s Sea, Air and Land Teams [Navy SEALs], der 1st Special Forces Operational Detachment-Delta Teams ["Delta Force"] und der heute Grey Fox genannten ehemaligen United States Army Intelligence Support Activity Teams bestehen.)



…, dessen Aufgabe nicht die Information, sondern die zielgerichtete Emotiona- lisierung ist. Natürlich - wir wissen - kostet sauberes, journalistisch korrektes Bildmaterial sowohl Geld als auch (Recherche-)Mühe und ist oft nur halb so reißerisch. Aber die Süddeutsche spart ja gern, weshalb man auch im Text die Wahrheit…hm….”auffrischt” wie alten Wein, den man mit etwas Diethylenglycol aufgepeppt, in neuen Schläuchen an den Konsumenten zu bringen versucht.

So schreibt man bei Sueddeutsche.de im Groschenromanjargon…

“Besonders brisant sind die Schriftstücke, die sich mit der bislang unbekannten Task Force 373 beschäftigen. Es handelt sich dabei um ein geheimes Kommando, das eine ebenso geheime Liste mit Zielpersonen abarbeitet, die sie töten oder gefangen nehmen sollen.”

…und befördert damit die Bundestagsfraktion der Grünen, ja den ganzen Bundestag und die Bundesregierung zu Trägern höchstgradiger US-ameri- kanischer Militärgeheimnisse. Die deutsche Regierung wusste nämlich mindestens schon im Oktober vor einem Jahr eine - natürlich öffentliche (!) - kleine Anfrage der Grünen wie folgt zu beantworten [5]:

“Bei der Task Force 373 handelt es sich um nationale US-Kräfte im Aufgabenbereich Terrorismusbekämpfung. Der Kernauftrag besteht in der Aufklärung und Festsetzung von Personen, die Al Qaida oder ggf. auch der Führungsriege der Taliban angehören.”

Ja, so geheim ist das Spezialkommando 373, dass dessen Kommandeur, Brigadier General Raymond P. Palumbo [6], sogar im fernen Korea und dort im August vor 2 Jahren bekannt war [7] …



f15(Hier auf dem Platz des “Wizzo”, des Weapon Systems Officer [WSO], in einer McDonnell Douglas F-15E Strike Eagle während eines Informationsbesuches bei der 494th Expeditionary Fighter Squadron, anlässlich dessen sich der General über deren strategische Einsatzmöglichkeiten umfassender informieren wollte. Abgebildet in einem koreanischen Blog)



…und ihm einige Tage vorher, im Juli 2008, einige Zeilen in The Veterans Hour, nach eigenen Angaben “Americas’ Leading Online Veterans Newspaper”, gewidmet waren. Unter Bekanntgabe seiner Beziehung zur - selbstverständlich - “streng geheimen” Task Force 373 [8]:



neu-52(Markierungen: Moritatensaenger)



Was, so stellt sich die Frage, ist denn nun wirklich neu an den Informationen, die Sueddeutsche.de hier präsentiert, was ist wirklich niet und nagelfest? Ist es neu, dass Special Operation Teams, wie auch immer sie sich nennen, zu “kill-or-capture”-Einsätzen ausrücken? Ist es neu, dass eine “kill-or-capture”- Liste existiert?

Neu davon ist garnichts. Seit Jahren schon, begründet in der Authorization for Use of Military Force des US-Kongresses [9], ist das Aufspüren und Festsetzen oder Töten von Terroristen oder bedeutenden, mit dem Terrorismus in Verbindung stehenden Gegnern, praktizierte Vorgehensweise bestimmter Einheiten des US-Militärs. Nicht nur Terroristen selbst, sondern auch deren Handlanger und Finanziers sind Ziel der Einsätze. Im Sommer letzten Jahres berichtete z.B. die New York Times ausführlich darüber [10], dass auch 50 afghanische Drogenhändler auf die “Pentagon target list to be captured or killed” gesetzt wurden.

Und ist - wenn keine Gefangennahme möglich oder gewünscht ist - das dann eingesetzte “targeted killing” tatsächlich völkerrechtswidrig? Die SZ schreibt zwar in o.g. Artikel vorsichtshalber selbst…

“Ein solcher Einsatz ist kaum von Isaf-Mandat und Völkerrecht gedeckt. [...] Illegal sind höchstwahrscheinlich auch die Einsätze des Kommandos 373, wenn nicht sogar dessen Existenz [...] Ob das völkerrechtlich einwandfrei ist, ist fraglich”

…lässt sich aber angesichts dieser eigenen Zweifel nicht davon abbringen, dem Ganzen trotzdem den Mantel der Illegalität überzuziehen. Letztlich geht es dem Blatt aus München offensichtlich, das belegt das unseriöse Lavieren mit der schwer beurteil- wie zusammenfassbaren Informationsflut von über 90.000 Dokumenten, das belegt der Umgang mit der Thematik des targeted killing, mit deren Betrachtung vor dem Völkerrecht sich ganze Bücher füllen [11], nicht um sauberen Journalismus, sondern um die politisch motivierte, populistische Interpretation von Informationen, angsichts deren schierer Masse der Leser aber dringend auf die Objektivität und Seriosität der berichtenden Medien angewiesen wäre. Und es geht manchem Schreiber und mancher Redaktion schlicht um die Befriedigung des eigenen Voyeurismus. Es geht um Schwabinger Bach und Landser-Gechichtchen für Linksliberale.



Mit tönendem Gruß



Ihr Moritatensaenger



[1] http://www.chiemgau-online.de/portal/lokales/altbayern_Ueber-ein-bayerisches-Urgefuehl-_arid,111631.html

[2] http://www.stadtgui.de/muenchen_schoenfeldwiese.htm

[3] http://www.sueddeutsche.de/politik/geheimdokumente-zu-afghanistan-die-wahrheit-ueber-obamas-krieg-1.979643

[4] http://en.wikipedia.org/wiki/10th_Mountain_Division_%28United_States%29

[5] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/141/1614125.pdf

[6] http://www.elmendorf.af.mil/library/biographies/bio.asp?id=13734

[7] http://kr.blog.yahoo.com/shinecommerce/19763

[8] http://www.veteranshour.com/enduringfreedom.htm

[9] http://news.findlaw.com/hdocs/docs/terrorism/sjres23.enr.html

[10] http://www.nytimes.com/2009/08/10/world/asia/10afghan.html?_r=2&hp

[11] http://www.amazon.de/Targeted-Killing-v%C3%B6lkerrechtliche-Zul%C3%A4ssigkeit-Terroristen/dp/3631576463

http://www.buecher.de/shop/allgemein/targeted-killing-in-international-law/melzer-nils/products_products/detail/prod_id/23164613/



Am letzten Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Parlamentsabgeordneten der Partei Die Linke, Bodo Ramelow gegen die Sammlung personenbezogener Informationen über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgewiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt frei zugängliche Daten über Ramelow, ohne sich gleichzeitig auch der verdeckten Ermittlung - “Spitzeln” - zu bedienen.

Die Beobachtung des Klägers war verhältnismäßig. Sie erwies sich insbesondere als angemessen. Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt. Das Gewicht dieser Belastung für den Kläger war hier jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat. Demgegenüber spricht für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei DIE LINKE ist.

hieß es in der Pressemitteilung. [1]Über die Frage, ob tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE vorlagen oder nicht, hatte das Bundesverwaltungsgericht hier nicht zu befinden:

Dabei war es aus revisionsrechtlichen Gründen an die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts gebunden, wonach tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE vorlagen.

Derlei juristische Aspekte interessieren Herrn Dr. jur. Heribert Prantl aber eher weniger, dem das Urteil ebensowenig passt wie dem unterlegenen Bodo Ramelow. [2]

Das Bundesverwaltungsgericht hat das grob verkannt; es hat ein krasses Fehlurteil gefällt.


prantl-ramelow



Es ist beinahe ein Markenzeichen der Linkspartei, sich selbst als einzige demokratische Partei darzustellen, das DDR-Unrechtsregime zu verharmlosen und unsere funktionierende Demokratie als Diktatur darzustellen. Bodo Ramelow praktiziert das schon beinahe pathologisch: Den Begriff “Unrechtsstaat” will er auf die DDR nicht anwenden und das mit dem Schießbefehl als zwingende Todesandrohung will er bezweifelt wissen. [3] (Die Anordnung „Grenzdurchbrüche sind auf keinen Fall zuzulassen. Grenzverletzer sind zu stellen oder zu vernichten.” [4] bietet offenbar größeren Interpretationsspielraum als die Formulierung vermuten lässt). Seine eigene Überwachung dagegen nennt er die Ermöglichung des “Schüffelstaates” [5]

Das ist Bodo Ramelow und das ist beispielhaft für Links- wie auch Rechtsextremisten, die gerne die eigene Demokratiefeindlichkeit verharmlosen und dafür umso vehementer auf die anderen verweisen. Nur dass die Aufklärung in Bezug auf Rechtsextremisten weit genug gediehen ist, um diese Masche auch zehn Meter gegen den Wind zu durchschauen, während beim Linksextremismus alles getan wird, um den Blick darauf zu vernebeln. Schändlich genug für eine Partei, die un- und nicht “glücklicherweise” in den Bundestag eingezogen ist und noch schändlicher für ein Blatt, das einmal ein seriöses Nachrichtenmagazin war, das aber von seinem innenpolitischen Chefredakteur zum Organ für Linksextremisten gemacht wird.

Man muss mit dem gleichen Maß messen; das Maß heißt Verfassung, die Maßeinheit “Gefährdung der demokratischen Grundordnung”. Damit und daran gemessen ist die NPD eine durch und durch verfassungsfeindliche Partei. Die Linke ist es nicht. Sie kritisiert zwar den Kapitalismus. Aber der Kapitalismus gehört nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern.

meint Prantl. Die Linke ist keine verfassungswidrige Partei, weil sie zwar den Kapitalismus kritisiert, der aber nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern gehört? Na, dann ist ja alles klar. Wenn nur alles auf der Welt so einfach wäre. Allerdings … die Förderung nationaler Interessen ist als solche auch nicht wirklich verfassungsfeindlich. Das ist zu kurz gedacht? Nur die halbe Wahrheit? Ach. Wirklich.

Nein, der Kapitalismus gehört als solcher in der Tat nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern. - Das Privateigentum aber schon.



14-gg



Der Kommunistischen Plattform der Partei ‚DIE LINKE.’ geht es nicht nur um die “Überwindung des Kapitalismus”, sondern auch um die Errichtung des Sozialismus”.



kommplattform [7]



“Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird”, das ist nichts anderes als Zwangsenteignung - aber, nein. Oskar Lafontaine hat das ja immer wieder gerade gerückt: Nicht Zwangsenteignung, Rück-Enteignung sei das ja. Alles eben eine Frage des korrekten Neusprech.

Außerdem, so Prantl, sind das ja auch nur ein paar zu vernachlässigende Flausen in den Köpfen ein paar kleiner Lichter der Linkspartei.

Die Linke: Es gibt zwar da und dort seltsame Grüppchen von Trotzkisten, Maoisten und sonstigen eher spinösen Menschen; aber die haben kaum Einfluss auf die Partei.

… des Partei-Vorstandsmitglieds Sahra Wagenknecht zum Beispiel. Was auch Klaus Ernst, Vorsitzender, offensichtlich nicht verkehrt findet. [6]- Und die offenbar nicht unbedeutende Zahl der Parteimitglieder, die sie dorthin gewählt hat.

Oder andere “spinösen Menschen” mit “kaum Einfluss auf die Partei”, wie z.B. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Ordentliches Mitglied im Innenausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, die erst unlängst von sich reden machte, als sie die weitere “Dämonisierung der DDR und insbesondere des MfS” so sehr bedauerte, und auch dass viele der StaSi-Mitarbeiter “für ihren mutigen Einsatz für den Frieden nach dem Ende der DDR mit Gefängnis bestraft” wurden. Ulla Jelpke verlinkt auf ihrer Homepage ohne Vorbehalte auf die „Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí“, ebenfalls eine vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Gruppierung, die etwa meint, “die Solidaritätsarbeit für Kuba erfordere Konsequenz und Mut, da die Insel gegen die ständigen Angriffe und Verleumdungen durch die Herrschenden verteidigt werden müsse. Zudem sei in- nerhalb der Linken klarzumachen, dass der Sozialismus außerhalb Europas eine Realität und damit schützenswert sei.” [7]

Aber das sind natürlich alles nur bedauerliche “Einzelfälle” einer durch und durch verfassungstreuen Partei, die nur durch Zufall und böse Verleumdungen und weil man sie ja bloß nicht mag immer wieder in den Ruch der Demokratiefeindlichkeit gerät. Und dabei hat diese Partei erst unmittelbar nach der letzten Bundestagswahl gezeigt, was sie von demokratischen Wahlen und Gesetzestreue hält: Nämlich gar nichts: [8]

Die Linkspartei fordert von den Gewerkschaften gegen die künftige schwarz-gelbe Bundesregierung mobil zu machen - und will zudem zu politischen Streiks aufrufen.

Das Wählervotum wird nicht akzeptiert, statt dessen erfolgt ein Aufruf zur Bekämpfung desselben mit rechtswidrigen Mitteln. Man hätte Herrn Ernst vielleicht fragen sollen, ob er denn mit einem politischen Streik nicht lieber gleich den Pluralismus abschaffen wollte, der ihm offenbar so bitter aufstößt.

Prantl selbst bringt die Parallelen zur NPD aufs Tapet. Und hier wie dort muss er sich die Frage gefallen lassen, was er selbst davon hielte, wenn jemand die Demokratiefeindlichkeit der NPD derart herunterspielte. Was würde man wohl von solch einem Schreiberling halten?

Konstantin Wecker ist dafür, Frank Bsirske auch und Peter Sodann sowieso: Die Linke darf nicht länger vom Bundesverfassungsschutz beobachtet werden. 51 mehr oder minder Prominente haben dies erst vergangene Woche in einem öffentlichen Aufruf gefordert. [9]

Wenn natürlich schon so gewichtige Prominente, ein verkokster alternder Liedermacher und ein Krimidarsteller mit großem Sinn für populistische Parolen es fordern, dann kann das anscheinend so falsch nicht sein.



Rechtswidrig ist Prantls Kommentar nicht, nur dumm. Nein, er ist vielmehr vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das auch dumme Ansichten schützt. Natürlich steht Heribert Prantl diese Meinung zu, natürlich darf er sich lächerlich machen, indem er sich über das Bundesverwaltungsgericht stellt und über den Verfassungsschutz, natürlich genügt es für eine Meinungsäußerung vollauf, einfach irgendetwas zu behaupten und damit den Boden der Realität oder der kompetenten Diskussion zu verlassen. Und natürlich steht der Süddeutschen zu, diese Meinung widerspruchslos als einzige zu publizieren und andere erst gar nicht zuzulassen. Ebenso steht es der Süddeutschen natürlich auch frei, ihre Konkurrenz nicht in der FAZ, der ZEIT oder der Welt zu suchen, sondern in der Jungen Welt oder dem Neuen Deutschland. Nur schade ist es halt, um die große alte Dame, die Süddeutsche Zeitung.





Jaspis





[1] http://www.bverwg.de/enid/31cb02abbf8114ad89d8e0116aec82bd,5f4e227365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133323038093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-verfassungsschutz-darf-linke-beobachten-nicht-nur-rechtswidrig-sondern-dumm-1.978080
[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,610170,00.html
[4] http://www.suedwatch.de/blog/?p=1526
[5] http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video742308.html
[6] http://www.sueddeutsche.de/politik/linke-klaus-ernst-marxismus-ist-mir-nicht-fremd-1.67225

[7] http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1098014/publicationFile/91389/vsb2009.pdf
[8] http://www.sueddeutsche.de/politik/linke-als-apo-linke-will-streiks-gegen-schwarz-gelb-organisieren-1.48048
[9] http://www.sueddeutsche.de/politik/linkspartei-gegen-verfassungsschutz-das-hat-mit-rechtsstaat-nichts-zu-tun-1.977539

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